Dark Mode Light Mode

TrauDich GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die TrauDich GmbH mit Sitz in Neumünster ist vorerst nicht mehr von den zuvor angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen betroffen. Das Amtsgericht Neumünster hat die Maßnahmen aufgehoben, nachdem die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt erklärt hatte. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 34/26 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 17275 KI eingetragen. Geschäftsführerin ist Antonia Heldt. Die Geschäftsanschrift befindet sich am Gänsemarkt 1 in 24534 Neumünster.

Die TrauDich GmbH ist im Edelmetall-, Uhren- und Schmuckbereich tätig. Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf von Edelmetallen sowie der Verkauf von Uhren und Schmuckwaren. Zum Geschäftsfeld gehören außerdem damit verbundene Dienst- und Werkleistungen sowie Reparaturarbeiten.

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens hatte das Amtsgericht Neumünster zunächst mit Beschluss vom 22. Mai 2026 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet. Diese sollten das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag schützen.

Zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund dieses Antrags kam es jedoch nicht. Die antragstellende Gläubigerin erklärte am 13. August 2026 die Hauptsache für erledigt. Daraufhin hob das Amtsgericht Neumünster mit Beschluss vom 18. August 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf.

Damit bestehen die am 22. Mai angeordneten insolvenzrechtlichen Beschränkungen nicht mehr. Bei der Entscheidung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Grund für die Aufhebung war vielmehr die Erledigungserklärung der Gläubigerin.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Erste MiCAR-Strafe gegen Bitpanda: 70.000 Euro sind überschaubar – der Vorgang wirft trotzdem Fragen auf

Next Post

Deutschlands Gasspeicher nur halb voll: Droht im Winter eine Versorgungskrise?