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Blaurock KG aus Neubulach: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Blaurock KG mit Sitz in Neubulach hat das Amtsgericht Tübingen die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der Beschluss erging am 19. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 463/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Hauptstraße 12 in 75387 Neubulach und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRA 331105 eingetragen. Vertreten wird die Kommanditgesellschaft durch den persönlich haftenden Gesellschafter Andreas Blaurock.

Die Blaurock KG ist im Dienstleistungsbereich tätig. Nach dem angegebenen Unternehmensgegenstand gehören Call-Center-Dienstleistungen, Seminare und Personalvermittlung zu ihren Geschäftsfeldern. Die Bezeichnung „Unternehmensberatung“ findet sich zwar im angegebenen Firmennamen beziehungsweise in der Überschrift, im übermittelten Unternehmensgegenstand wird eine klassische Unternehmensberatung jedoch nicht ausdrücklich genannt.

Das Amtsgericht Tübingen teilte mit, dass die im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben wurden. Welche konkreten Sicherungsmaßnahmen zuvor bestanden und wann diese angeordnet worden waren, geht aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht hervor.

Wichtig ist zudem: Aus diesem Beschluss allein ergibt sich weder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch eine Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Bekannt gemacht wurde zunächst ausschließlich die Aufhebung der bisherigen Sicherungsmaßnahmen. Für die abschließende Beurteilung des Verfahrens wäre daher entscheidend, ob zusätzlich ein Beschluss über die Eröffnung, Abweisung oder anderweitige Erledigung des Insolvenzantrags veröffentlicht wurde.

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