Wer kurz vor einer Flugreise nach dem Online-Check-in seiner Airline sucht, landet nicht immer dort, wo er eigentlich hinmöchte. Verbraucherschützer beobachten zunehmend Drittanbieter, die sich zwischen Fluggesellschaft und Reisende schalten und Dienstleistungen rund um Check-in, Sitzplatzwahl oder Bordkarten anbieten.
Problematisch ist dabei weniger, dass es solche Vermittler gibt. Entscheidend ist, wie transparent Preise, Vertragsbedingungen und mögliche Zusatzleistungen dargestellt werden.
Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums können Verbraucher auf Seiten geraten, auf denen ein zunächst günstiger Service angeboten wird, gleichzeitig aber ein weitergehendes Abonnement abgeschlossen oder eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung gebucht wird.
In manchen Fällen sollen versprochene Leistungen zudem gar nicht oder nicht wie erwartet erbracht werden.
Besonders anfällig für solche Angebote sind Reisende, die über Suchmaschinen nach Begriffen wie „Airline Online-Check-in“ suchen und davon ausgehen, der erste professionelle Treffer führe direkt zur Fluggesellschaft.
Genau hier liegt das Risiko.
Eine Webseite kann farblich, sprachlich und vom Aufbau her den Eindruck erwecken, eng mit einer Airline oder einem Flughafen verbunden zu sein, ohne tatsächlich deren offizielles Angebot zu sein. Wer unter Zeitdruck bucht, kontrolliert Domain, Anbieterangaben und Kleingedrucktes möglicherweise nicht sorgfältig genug.
Verbraucherschützer empfehlen deshalb, den Online-Check-in grundsätzlich direkt über die offizielle Webseite oder App der jeweiligen Fluggesellschaft vorzunehmen.
Das hat mehrere Vorteile.
Zum einen lassen sich unnötige Vermittlungsgebühren vermeiden. Zum anderen erhalten Reisende Informationen zu Flugzeiten, Gate-Änderungen, Verspätungen oder Umbuchungen direkt von der Airline.
Ist ein Drittanbieter zwischengeschaltet, können Informationswege komplizierter werden.
Besonders problematisch kann es werden, wenn Kunden davon ausgehen, mit der Airline zu kommunizieren, tatsächlich aber einen separaten Vertrag mit einem Dienstleister schließen.
Dann stellt sich im Streitfall zunächst die Frage, welche Leistung überhaupt vereinbart wurde, wer Vertragspartner ist und ob zusätzlich ein Abonnement zustande gekommen ist.
Genau deshalb sollten Verbraucher vor dem Abschluss genau prüfen, wer den Service anbietet und was am Ende tatsächlich berechnet wird.
Ein niedriger Einstiegspreis ist dabei nicht automatisch der Endpreis.
Warnsignale können beispielsweise zusätzliche Hinweise auf Mitgliedschaften, Probezeiträume, Premium-Services oder regelmäßig wiederkehrende Gebühren sein. Besonders aufmerksam sollten Reisende werden, wenn solche Informationen erst kurz vor dem letzten Bestätigungsschritt oder nur im Kleingedruckten auftauchen.
Auch gespeicherte Zahlungsdaten können dazu führen, dass wiederkehrende Beträge später automatisch abgebucht werden.
Die Masche beschränkt sich nach Angaben der Verbraucherschützer nicht auf den Check-in.
Ähnliche Probleme werden bei sogenannten Fast-Track-Angeboten beobachtet. Dabei buchen Passagiere Zeitfenster oder bevorzugte Zugänge, um schneller durch die Sicherheitskontrolle eines Flughafens zu gelangen.
Auch hier kann die Suche im Internet zu Drittanbietern führen, die einen solchen Service vermitteln oder vermeintlich anbieten.
Wer glaubt, direkt beim Flughafen zu buchen, kann tatsächlich bei einem fremden Anbieter landen.
Das Problem ist grundsätzlich dasselbe: Ein praktischer Reise-Service wird als Türöffner für einen zusätzlichen Vertrag genutzt.
Gerade bei Flugreisen ist dieses Geschäftsmodell besonders wirksam, weil viele Kunden unter Zeitdruck handeln.
Der Check-in muss möglicherweise innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erfolgen, die Abreise steht kurz bevor und die Sorge, etwas falsch zu machen, ist groß.
In dieser Situation klicken Nutzer schneller auf einen vermeintlich passenden Treffer und beschäftigen sich weniger mit Vertragsdetails.
Hinzu kommt, dass einige Fluggesellschaften für bestimmte Zusatzleistungen ohnehin Gebühren verlangen. Für Kunden ist deshalb nicht immer sofort erkennbar, ob ein Preis tatsächlich von der Airline stammt oder ob ein externer Dienstleister einen Aufschlag verlangt.
Wer sicher gehen möchte, sollte deshalb nicht über Suchanzeigen oder unbekannte Links einsteigen, sondern die bekannte Internetadresse der Airline selbst eingeben oder deren offizielle App verwenden.
Dasselbe gilt für Flughafenservices.
Fast Track, Lounge-Zugang, Parkplätze oder andere Leistungen sollten möglichst direkt über die offizielle Internetseite des Flughafens oder des eindeutig benannten Vertragspartners gebucht werden.
Wer bereits in eine Abofalle geraten ist, sollte zunächst prüfen, welcher Anbieter tatsächlich abbucht und welche Vertragsunterlagen beziehungsweise Bestätigungsmails vorliegen.
Wichtig sind dabei insbesondere der angebliche Vertragsbeginn, Preis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.
Bei unklaren oder nicht bewusst abgeschlossenen Verträgen kann es sinnvoll sein, dem Anbieter schriftlich zu widersprechen und die behauptete Vertragsgrundlage anzufordern.
Auch Konto- oder Kreditkartenabrechnungen sollten kontrolliert werden.
Werden wiederkehrende Beträge abgebucht, obwohl der Betroffene glaubte, nur einen einzelnen Check-in-Service gekauft zu haben, sollte er schnell reagieren.
Welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt davon ab, wie der Bestellprozess gestaltet war und welche Informationen vor Vertragsschluss angezeigt wurden.
Für Verbraucher bleibt deshalb die wichtigste Schutzmaßnahme Prävention.
Vor dem Bezahlen sollte klar sein: Bin ich wirklich auf der Seite der Fluggesellschaft oder des Flughafens? Was kostet die Leistung insgesamt? Schließe ich nur einen einmaligen Service ab oder gleichzeitig ein Abonnement?
Drei Minuten zusätzliche Prüfung können hier erhebliche Kosten verhindern.
Besonders wichtig ist außerdem, dass ein erfolgreich durchgeführter Check-in allein nicht beweist, dass der verwendete Anbieter seriös oder preislich fair ist.
Ein Drittanbieter kann eine Leistung tatsächlich erbringen und trotzdem zusätzlich ein Abonnement verkaufen, das der Kunde gar nicht bewusst wahrgenommen hat.
Deshalb sollten Reisende Bestellbestätigungen nach der Buchung nicht ungelesen archivieren. Sie können entscheidende Hinweise darauf enthalten, ob neben der gewünschten Einzelleistung weitere Vertragsbestandteile vereinbart wurden.
Die Warnung des Europäischen Verbraucherzentrums zeigt damit ein Problem, das weit über Flugreisen hinausgeht: Immer mehr alltägliche Dienstleistungen werden über Vermittlungsplattformen angeboten, die sich zwischen Verbraucher und eigentlichen Anbieter schalten.
Für Kunden ist häufig nur schwer erkennbar, wann sie die offizielle Seite verlassen und bei einem Vermittler gelandet sind.
Beim Flug-Check-in kann das besonders ärgerlich werden.
Denn was bei der Airline normalerweise kostenlos oder bereits im Ticket enthalten ist, kann über einen Drittanbieter plötzlich Geld kosten – und im ungünstigsten Fall nicht nur einmal.