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Warnung vor Fake-Inkasso: Verbraucher sollten bei „ASTRA EU Inkasso GmbH“ besonders aufmerksam sein

geralt (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor weiteren betrügerischen Inkassoschreiben. Zu den aktuell auf der Schwarzliste geführten Absendern zählt auch die „ASTRA EU Inkasso GmbH“ mit einer angeblichen Anschrift in der Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sollten Betroffene auf keinen Fall Geld auf die in den Schreiben genannte Kontoverbindung überweisen.

Diese Kontoverbindung ist in der Schwarzliste aufgeführt

In den betrügerischen Schreiben wird folgende Bankverbindung genannt:

ASTRA EU Inkasso GmbH
Mainzer Landstraße 50
60325 Frankfurt am Main

Empfänger der Überweisung: ASTRA EU
IBAN: PL91 1600 1462 1892 3974 7000 0002

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird das Konto bei einer Bank in Polen geführt. Das Unternehmen ist nach den veröffentlichten Informationen nicht im Rechtsdienstleistungsregister (RDR) eingetragen und es konnte kein entsprechender Handelsregistereintrag festgestellt werden.

Betrüger setzen auf Druck und Angst

Die Schreiben sind häufig professionell gestaltet und enthalten Aktenzeichen, Fristen sowie die Androhung gerichtlicher Schritte, Schufa-Einträge oder weiterer Kosten. Oft wird behauptet, es bestünden offene Forderungen aus Gewinnspielen, Internetverträgen oder anderen angeblichen Vertragsverhältnissen.

Ziel ist es, die Empfänger unter Zeitdruck zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, ohne dass diese die Forderung genauer überprüfen.

So sollten Betroffene reagieren

Wer ein Schreiben der angeblichen ASTRA EU Inkasso GmbH erhält, sollte:

  • keine Zahlung leisten, solange die Forderung nicht eindeutig nachgewiesen ist,
  • keinen Kontakt über die im Schreiben angegebenen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aufnehmen,
  • prüfen, ob das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist,
  • die Forderung sorgfältig überprüfen und
  • sich bei Zweifeln an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

Bereits überwiesen? Jetzt schnell handeln

Wurde bereits Geld auf das angegebene Konto überwiesen, sollte unverzüglich die eigene Bank informiert werden. Je nach Bearbeitungsstand besteht möglicherweise noch die Chance, die Überweisung zurückzurufen. Darüber hinaus empfiehlt die Verbraucherzentrale, bei Verdacht auf Betrug Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Fazit

Die aktuelle Warnung zeigt, dass Betrüger ihre Methoden und Firmennamen regelmäßig ändern, um möglichst glaubwürdig aufzutreten. Wer eine unerwartete Inkassoforderung erhält, sollte sich nicht von Drohungen oder kurzen Zahlungsfristen unter Druck setzen lassen. Die von der Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlichte Schwarzliste bietet eine wichtige Orientierungshilfe, um bekannte Fake-Inkassos frühzeitig zu erkennen und finanzielle Schäden zu vermeiden.

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