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BaFin schlägt Alarm: Identitätsdiebstahl und falsche Aufsichtsbehauptungen bei Festgeldangeboten

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor unseriösen Festgeldangeboten im Internet. Im Fokus stehen diesmal die Websites „anlagenprofis24.de“ und „omnigee.net“. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen an. Besonders brisant: Die Verantwortlichen sollen die Identität eines ehemaligen Finanzunternehmens missbrauchen und fälschlicherweise behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden.

Mit ihrer Warnmeldung vom 5. August 2026 richtet sich die BaFin an Verbraucherinnen und Verbraucher, die derzeit auf der Suche nach attraktiven Zinsangeboten sind. Gerade in einem Umfeld vergleichsweise hoher Sparzinsen nutzen Betrüger das Interesse an Festgeld- und Tagesgeldanlagen zunehmend aus.

Identitätsmissbrauch soll Vertrauen schaffen

Nach Angaben der Finanzaufsicht verwenden die Betreiber der Internetseiten anlagenprofis24.de und omnigee.net im Impressum die Unternehmensdaten der ehemaligen Evergryn Capital Management GmbH.

Zwischen dem ehemaligen Unternehmen und den aktuellen Internetangeboten besteht nach Erkenntnissen der BaFin jedoch keinerlei Zusammenhang. Es handelt sich vielmehr um einen klassischen Identitätsmissbrauch, bei dem der Name und die Unternehmensdaten einer tatsächlich existierenden Gesellschaft verwendet werden, um Seriosität vorzutäuschen.

Für Verbraucher ist ein solcher Missbrauch häufig nur schwer zu erkennen. Auf den ersten Blick wirken Impressum, Kontaktdaten und Unternehmensangaben oft vollständig und professionell gestaltet.

Falsche Hinweise auf eine BaFin-Aufsicht

Besonders schwer wiegt nach Einschätzung der Finanzaufsicht eine weitere Behauptung der Betreiber. Diese geben an, von der BaFin beaufsichtigt zu werden.

Nach Angaben der Behörde trifft dies ausdrücklich nicht zu.

Eine vermeintliche Beaufsichtigung durch eine staatliche Finanzaufsicht vermittelt vielen Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit. Genau dieses Vertrauen versuchen unseriöse Anbieter häufig auszunutzen.

Auch E-Mails gehören zur Betrugsmasche

Die Warnung beschränkt sich nicht auf die Internetseiten selbst.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass auch E-Mails von der Adresse info@anlagenprofis24.de sowie von weiteren ähnlich aufgebauten Absenderadressen im Zusammenhang mit den unerlaubten Angeboten stehen.

Solche Nachrichten enthalten häufig angeblich exklusive Festgeldangebote, besonders hohe Zinssätze oder zeitlich begrenzte Sonderaktionen. Ziel ist es, potenzielle Anleger möglichst schnell zu einer Kontaktaufnahme oder Geldüberweisung zu bewegen.

Unerlaubte Bankgeschäfte

Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin anbieten.

Dazu gehören auch zahlreiche Einlagen- und Anlageprodukte wie Tages- und Festgelder.

Verfügt ein Anbieter nicht über diese Erlaubnis, unterliegt er auch nicht der laufenden staatlichen Finanzaufsicht. Für Anleger steigt damit das Risiko erheblich, Opfer eines Betrugs zu werden oder investiertes Geld vollständig zu verlieren.

Festgeldbetrug nimmt weiter zu

Die aktuelle Warnung reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Fälle ein. In den vergangenen Monaten veröffentlichte die BaFin regelmäßig Warnhinweise zu gefälschten Festgeldplattformen, die mit attraktiven Zinssätzen, professionell gestalteten Internetseiten und dem Missbrauch bekannter Unternehmensnamen arbeiten.

Dabei werden häufig mehrere Internetseiten parallel betrieben oder nach einer behördlichen Warnung unter neuer Domain fortgeführt. Auch der Versand professionell wirkender E-Mails gehört inzwischen zum typischen Vorgehen der Täter.

So können sich Anleger schützen

Verbraucher sollten vor einer Geldanlage stets prüfen, ob der Anbieter tatsächlich über eine Erlaubnis der BaFin verfügt. Hierfür stellt die Finanzaufsicht ihre öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn außergewöhnlich hohe Zinsen versprochen werden, erheblicher Zeitdruck aufgebaut wird oder ausschließlich per E-Mail oder Telefon kommuniziert werden soll.

Ebenso sollten Impressumsangaben sorgfältig überprüft werden. Stimmen Unternehmensname, Anschrift und Internetadresse nicht eindeutig mit den offiziellen Angaben überein, kann dies ein Hinweis auf einen Identitätsmissbrauch sein.

Bereits Geld überwiesen – was nun?

Wer bereits Kontakt mit den Betreibern hatte oder Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank informieren und prüfen lassen, ob eine Rückholung der Zahlung noch möglich ist. Sämtliche E-Mails, Verträge und Zahlungsbelege sollten gesichert werden.

Zudem empfiehlt es sich, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vorfall der BaFin zu melden. Wurden zusätzlich Ausweiskopien oder persönliche Daten übermittelt, sollten Betroffene ihre Konten und Bonitätsauskünfte aufmerksam überwachen, um einen möglichen Identitätsmissbrauch frühzeitig zu erkennen.

Die aktuelle Veröffentlichung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Mit solchen Warnungen informiert die Finanzaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, bei denen Anhaltspunkte für unerlaubte Bank- oder Finanzgeschäfte bestehen und Anleger vor möglichen Vermögensschäden geschützt werden sollen.

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