Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine neue Warnung vor einem mutmaßlich unseriösen Anbieter veröffentlicht. Im Fokus steht „Wealth Sprint Hub“, dessen Betreiber nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten sollen. Besonders auffällig: Das Angebot ist gleichzeitig über mehrere Internetseiten erreichbar – ein Vorgehen, das bei betrügerischen Online-Finanzplattformen häufig zu beobachten ist.
Mit ihrer Veröffentlichung vom 5. August 2026 richtet sich die BaFin an Verbraucherinnen und Verbraucher, die über das Internet nach Anlagemöglichkeiten suchen. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber von Wealth Sprint Hub erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte anbieten, ohne über die notwendige Zulassung zu verfügen.
Vier Domains gehören offenbar zum gleichen Anbieter
Nach Erkenntnissen der BaFin wird das Angebot derzeit über mehrere Internetseiten verbreitet. Genannt werden:
- puurdy.com
- padbergt.com
- blaandda.com
- assetplannerpro.com
Die Nutzung mehrerer Domains ist bei unseriösen Finanzplattformen keine Seltenheit. Betreiber können dadurch ihre Reichweite erhöhen oder nach Sperrungen und Warnmeldungen schnell auf alternative Internetadressen ausweichen. Für Verbraucher erschwert dies die Einschätzung, ob verschiedene Websites tatsächlich zusammengehören.
Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen
Nach der Mitteilung der BaFin sollen über die genannten Internetseiten Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Für sämtliche dieser Geschäftsbereiche gelten in Deutschland strenge gesetzliche Anforderungen. Unternehmen benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin, bevor sie entsprechende Dienstleistungen gewerblich anbieten dürfen.
Nach Angaben der Finanzaufsicht liegt für die Betreiber von Wealth Sprint Hub eine solche Erlaubnis nicht vor.
Warum die BaFin einschreitet
Die Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Anleger. Nur zugelassene Unternehmen unterliegen der laufenden Aufsicht durch die BaFin und müssen umfangreiche organisatorische, finanzielle und rechtliche Anforderungen erfüllen.
Fehlt diese Zulassung, besteht für Verbraucher ein deutlich erhöhtes Risiko. Im schlimmsten Fall drohen erhebliche Vermögensverluste, wenn eingezahlte Gelder nicht investiert, sondern zweckwidrig verwendet oder gar unterschlagen werden.
Die Warnung bedeutet zwar nicht automatisch, dass bereits ein Betrug nachgewiesen wurde. Sie macht jedoch deutlich, dass die Behörde erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Dienstleistungen hat.
Mehrere Domains als typisches Warnsignal
Cyberkriminelle und unseriöse Anbieter setzen zunehmend auf Netzwerke aus verschiedenen Internetseiten. Teilweise unterscheiden sich diese lediglich im Namen oder im Design, während im Hintergrund dieselben Betreiber tätig sind.
Dadurch können Warnungen einzelner Behörden umgangen oder neue Zielgruppen angesprochen werden. Für Verbraucher entsteht häufig der Eindruck, es handele sich um mehrere unabhängige Anbieter, obwohl tatsächlich dieselbe Organisation dahintersteht.
Anleger sollten Angebote sorgfältig prüfen
Vor jeder Geldanlage empfiehlt die BaFin, die Zulassung eines Unternehmens in der offiziellen Unternehmensdatenbank zu überprüfen. Stimmen Firmenname, Internetadresse oder Kontaktdaten nicht mit den dort hinterlegten Informationen überein, sollten Anleger besonders vorsichtig sein.
Misstrauen ist auch angebracht, wenn außergewöhnlich hohe Renditen versprochen werden, angeblich risikofreie Investments beworben werden oder erheblicher Zeitdruck aufgebaut wird, um eine schnelle Einzahlung zu erreichen.
Gerade im Bereich der Kryptowerte werben unseriöse Plattformen häufig mit professionell gestalteten Internetseiten und vermeintlichen Handelserfolgen. Diese Darstellungen lassen sich für Verbraucher oftmals nur schwer überprüfen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer bereits Kontakt zu Wealth Sprint Hub aufgenommen oder Geld überwiesen hat, sollte keine weiteren Einzahlungen leisten und sämtliche Kommunikation sichern. Dazu gehören E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege.
Außerdem empfiehlt sich eine sofortige Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank, um zu prüfen, ob eine Rückholung bereits überwiesener Gelder noch möglich ist. Zusätzlich sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall der BaFin melden.
Wurden Ausweiskopien oder persönliche Dokumente an den Anbieter übermittelt, sollten Verbraucher ihre Kontobewegungen aufmerksam überwachen und auf mögliche Anzeichen eines Identitätsmissbrauchs achten.
Die aktuelle Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Mit solchen Veröffentlichungen informiert die Finanzaufsicht regelmäßig über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, erlaubnispflichtige Finanz- oder Kryptodienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung anzubieten.