Wer nach einem erheblichen Cannabiskonsum ein Kraftfahrzeug führt, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuellen Beschluss (Az. VG 11 L 401/26) bekräftigt. Das Gericht stellte klar, dass bei außergewöhnlich hohen THC-Werten erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen können. Verweigert der Betroffene anschließend die angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), darf die Fahrerlaubnisbehörde auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und den Führerschein entziehen.
Verkehrskontrolle bringt hohen THC-Wert ans Licht
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine nächtliche Verkehrskontrolle in Berlin. Polizeibeamte bemerkten bei dem Fahrer Cannabisgeruch im Fahrzeug sowie gerötete Augen. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet.
Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Im Blut des Fahrers wurden nahezu 48 Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgestellt. Der seit der Teillegalisierung von Cannabis geltende gesetzliche Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Der gemessene Wert lag damit um ein Vielfaches über der zulässigen Grenze.
Führerscheinbehörde ordnet MPU an
Angesichts dieses außergewöhnlich hohen THC-Wertes zweifelte die Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung des Mannes. Sie ordnete deshalb die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) an.
Mit einer MPU soll unter anderem geklärt werden, ob der Betroffene künftig zuverlässig zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Fahrzeugs trennen kann oder ob ein problematischer Umgang mit der Droge vorliegt.
Der Fahrer verweigerte jedoch die Untersuchung und legte das geforderte Gutachten nicht vor.
Gericht bestätigt Führerscheinentzug
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte sich auf die Seite der Fahrerlaubnisbehörde.
Nach Auffassung des Gerichts durfte die Behörde aufgrund des extrem hohen THC-Wertes davon ausgehen, dass Tatsachen vorliegen, die auf einen Cannabismissbrauch schließen lassen.
In seiner Entscheidung betonte das Gericht:
„Die Fahrerlaubnisbehörde ist zutreffend davon ausgegangen, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme eines Cannabismissbrauchs begründen. Wird das angeforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen.“
Damit bestätigten die Richter den Entzug der Fahrerlaubnis.
Hohe THC-Werte gelten als ernstes Warnsignal
Die Entscheidung verdeutlicht, dass nicht jeder Cannabisverstoß automatisch eine MPU nach sich zieht. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Ein THC-Wert, der den gesetzlichen Grenzwert um ein Vielfaches überschreitet, kann nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörden ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass der Betroffene nicht zuverlässig zwischen Drogenkonsum und sicherem Fahren trennt. In solchen Fällen dürfen die Behörden die Fahreignung eingehender überprüfen.
MPU darf nicht ignoriert werden
Besonders bedeutsam ist die Entscheidung für Betroffene, die eine angeordnete MPU einfach nicht absolvieren möchten.
Das Urteil macht deutlich: Wer ein rechtmäßig angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorlegt, verbessert seine Situation nicht. Vielmehr darf die Fahrerlaubnisbehörde nach den gesetzlichen Vorschriften davon ausgehen, dass die Fahreignung nicht mehr besteht. Der Führerschein kann dann auch ohne das eigentliche Gutachten entzogen werden.
Signalwirkung für Cannabis im Straßenverkehr
Mit der Teillegalisierung von Cannabis haben sich zwar die strafrechtlichen Regelungen geändert, die Anforderungen an die Verkehrssicherheit bleiben jedoch hoch.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin unterstreicht, dass erheblicher Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs weiterhin erhebliche rechtliche Folgen haben können. Wer mit extrem hohen THC-Werten am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur Bußgelder und Fahrverbote, sondern unter Umständen auch den dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis.
Für Autofahrer ist die Entscheidung daher ein deutliches Signal: Zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Fahrzeugs muss konsequent getrennt werden. Andernfalls können neben ordnungsrechtlichen Sanktionen auch Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung entstehen – mit weitreichenden Folgen für den Führerschein.