Für die M&S Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in der Friedensstraße 57 in 65510 Idstein ist das beantragte Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Wiesbaden hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 28. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 10 IN 171/25 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Handelsregisternummer HRB 34482 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Marcel Schauß.
Bei der M&S Vermögensverwaltung GmbH handelt es sich ihrem Unternehmenszweck entsprechend um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Solche Unternehmen verwalten in der Regel eigenes Vermögen, halten Beteiligungen an anderen Gesellschaften, investieren in Immobilien, Wertpapiere oder andere Anlageformen und übernehmen die strategische Verwaltung ihrer Vermögenswerte. Im Gegensatz zu Banken oder Finanzdienstleistern verwalten Vermögensverwaltungsgesellschaften häufig ausschließlich eigenes Kapital oder Vermögen verbundener Unternehmen und benötigen hierfür regelmäßig keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, sofern keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen für Dritte erbracht werden.
Vermögensverwaltungsgesellschaften stehen derzeit vor anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das gestiegene Zinsniveau, volatile Kapitalmärkte, sinkende Bewertungen einzelner Vermögenswerte sowie erschwerte Finanzierungsbedingungen können die Liquidität und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Gesellschaften mit kreditfinanzierten Beteiligungen oder Immobilieninvestitionen geraten dadurch zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der M&S Vermögensverwaltung GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 InsO wird in einem solchen Fall kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass offene Forderungen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht durch ein Insolvenzverfahren befriedigt werden können.
Die Entscheidung beendet das Insolvenzantragsverfahren der M&S Vermögensverwaltung GmbH. Ob die Gesellschaft anschließend aus dem Handelsregister gelöscht wird oder weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen folgen, ergibt sich aus der veröffentlichten Bekanntmachung nicht. Fest steht jedoch, dass das Amtsgericht Wiesbaden wegen der fehlenden Insolvenzmasse von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgesehen hat.