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Betrügerische Inkassoschreiben: Vor diesen Kontodaten wird gewarnt

DanXaw (CC0), Pixabay

Verbraucher sollten derzeit besonders aufmerksam sein, wenn sie vermeintliche Inkassoschreiben erhalten. Kriminelle versenden gefälschte Zahlungsaufforderungen und setzen Empfänger unter Druck, angeblich offene Forderungen schnell zu begleichen. Ziel ist es, Geld auf Konten der Betrüger zu überweisen.

Ein aktueller Fall betrifft Schreiben mit folgenden Angaben:

  • Absender: CR Inkasso Management, Hochstraße 95, 40599 Düsseldorf
  • Zahlungsempfänger: Creovate SL
  • IBAN: ES58 6726 8300 1101 4163 7504

Nach vorliegenden Warnhinweisen handelt es sich hierbei um Kontodaten, auf die keine Zahlungen geleistet werden sollten, sofern die Forderung nicht zweifelsfrei geprüft und als berechtigt bestätigt wurde.

Typische Merkmale solcher betrügerischen Inkassoschreiben sind:

  • Forderungen, die dem Empfänger völlig unbekannt sind.
  • Hoher Zeitdruck mit kurzen Zahlungsfristen.
  • Androhung von Gerichtsverfahren, SCHUFA-Einträgen oder Pfändungen.
  • Zahlung an ausländische Konten, obwohl ein deutsches Inkassounternehmen angegeben wird.
  • Fehlende oder unvollständige Angaben zum ursprünglichen Gläubiger oder zum Vertragsverhältnis.

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte keine vorschnelle Überweisung vornehmen. Stattdessen empfiehlt es sich, die Forderung genau zu prüfen und gegebenenfalls direkt beim angeblichen Gläubiger nachzufragen. Seriöse Inkassounternehmen können ihre Forderungen nachvollziehbar belegen und weisen auf Nachfrage die entsprechende Beauftragung nach.

Wurde bereits Geld überwiesen, sollte unverzüglich die eigene Bank kontaktiert werden. Je nach Zeitpunkt der Überweisung besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, den Zahlungsvorgang zu stoppen oder zurückzurufen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei sowie die Information der zuständigen Verbraucherzentrale.

Fazit

Inkassobetrug gehört weiterhin zu den häufigsten Betrugsmaschen im Verbraucherbereich. Allein eine professionell gestaltete Zahlungsaufforderung oder die Verwendung einer deutschen Firmenanschrift sind kein Beleg für die Echtheit einer Forderung. Gerade bei unbekannten Forderungen oder ausländischen Zahlungskonten gilt: Erst prüfen, dann zahlen. Wer Zweifel hat, sollte sich vor einer Überweisung rechtlich oder bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

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