Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt Verbraucher vor Angeboten auf der Internetseite zinsvergleich365.de sowie vor E-Mails, die über die Adresse info@zinsvergleich365.de versendet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet der Betreiber Festgeldanlagen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Festgeldangebote ohne Zulassung
Nach Angaben der Bafin werden über die Internetseite Festgeldanlagen beworben und vermittelt. Für das Angebot solcher Bankgeschäfte ist in Deutschland jedoch eine Erlaubnis der Finanzaufsicht erforderlich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügt der Betreiber der Plattform über keine entsprechende Zulassung. Die angebotenen Finanzdienstleistungen werden somit nach Einschätzung der Behörde ohne die notwendige Erlaubnis erbracht.
Falsche Angaben im Impressum
Besonders kritisch bewertet die Bafin die Angaben im Impressum der Internetseite. Dort behaupten die Betreiber, von der Finanzaufsicht beaufsichtigt zu werden.
Diese Darstellung weist die Behörde ausdrücklich als unzutreffend zurück. Tatsächlich unterliegt der Betreiber nach Angaben der Bafin nicht ihrer Aufsicht.
Anleger sollten Angebote genau prüfen
Die Finanzaufsicht empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor einer Geldanlage stets zu überprüfen, ob ein Anbieter über eine gültige Erlaubnis verfügt. Dies gilt insbesondere bei Festgeldangeboten, die mit attraktiven Zinssätzen oder besonders einfachen Abschlussmöglichkeiten werben.
Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der Behörde überprüfen. Fehlt dort ein Eintrag oder bestehen Zweifel an den Angaben eines Anbieters, sollten Anleger besonders vorsichtig sein und keine Gelder überweisen.
Vorsicht vor betrügerischen Festgeldplattformen
In den vergangenen Jahren haben sich betrügerische Internetseiten, die vermeintlich sichere Festgeldanlagen anbieten, deutlich vermehrt. Häufig werden bekannte Banken nachgeahmt oder angebliche Vergleichsportale genutzt, um Vertrauen zu schaffen. Teilweise werden sogar falsche Hinweise auf behördliche Zulassungen oder Aufsichtsbehörden verwendet.
Die Bafin warnt deshalb regelmäßig vor solchen Angeboten und rät dazu, die Identität und Zulassung eines Finanzdienstleisters vor jeder Investition sorgfältig zu prüfen.
Gesetzliche Grundlage
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Danach kann die Bafin die Öffentlichkeit über Unternehmen informieren, die möglicherweise unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.
Fazit
Mit ihrer aktuellen Warnung macht die Bafin erneut auf die Risiken unseriöser Online-Finanzangebote aufmerksam. Nach den Erkenntnissen der Behörde bietet zinsvergleich365.de Festgeldanlagen ohne die erforderliche Zulassung an und wirbt zudem mit einer unzutreffenden Behauptung, von der Bafin beaufsichtigt zu werden. Verbraucher sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und ausschließlich bei zugelassenen Finanzinstituten investieren.