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Leihmutterschaft trotz Verbots: Warum immer mehr deutsche Paare für ihren Kinderwunsch ins Ausland ausweichen

Fotorech (CC0), Pixabay

Die Debatte über Leihmutterschaft ist in Deutschland erneut entbrannt. Ausgelöst wurde sie durch den Rücktritt des ehemaligen Unionsfraktionschefs Jens Spahn, der gemeinsam mit seinem Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden ist. Der Fall lenkt den Blick auf einen grundlegenden Widerspruch im deutschen Recht: Während Leihmutterschaft hierzulande seit Jahrzehnten verboten ist, können deutsche Staatsbürger im Ausland legal eine Leihmutter in Anspruch nehmen und anschließend mit dem Kind nach Deutschland zurückkehren. Experten sprechen deshalb von einer Gesetzeslücke, die das Problem nicht löst, sondern lediglich ins Ausland verlagert – mit erheblichen rechtlichen, ethischen und sozialen Folgen.

Seit Jahren gilt in Deutschland ein strenges Verbot der Leihmutterschaft. Grundlage dafür ist das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990. Es untersagt sowohl die Vermittlung von Leihmüttern als auch medizinische Maßnahmen, die ausschließlich dem Zweck einer Leihmutterschaft dienen. Ziel des Gesetzes ist es, Frauen vor wirtschaftlicher Ausbeutung zu schützen und eine Kommerzialisierung der Fortpflanzung zu verhindern.

Doch mehr als drei Jahrzehnte nach seinem Inkrafttreten zeigt sich zunehmend, dass Gesetz und gesellschaftliche Realität weit auseinanderliegen.

Der Kinderwunsch endet häufig nicht an der deutschen Grenze

Ob heterosexuelle Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, homosexuelle Paare oder alleinstehende Menschen – viele Deutsche, für die eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg oder durch andere medizinische Verfahren nicht möglich ist, weichen inzwischen auf das Ausland aus.

Besonders häufig entscheiden sich Betroffene für Länder wie Georgien, aber auch die USA oder Mexiko gehören zu den wichtigsten Zielstaaten. Während die Vereinigten Staaten aufgrund ihrer vergleichsweise klaren rechtlichen Regelungen und hohen medizinischen Standards als besonders sicher gelten, sind die Kosten dort für viele Familien kaum finanzierbar.

Deshalb wählen zahlreiche Paare günstigere Länder, in denen Leihmutterschaften legal oder zumindest möglich sind – allerdings häufig unter deutlich schwächeren gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Deutsches Verbot verhindert Leihmutterschaft nicht

Juristen und Familienrechtsexperten weisen seit Jahren darauf hin, dass das deutsche Verbot die Praxis der Leihmutterschaft faktisch nicht verhindert.

Stattdessen werde sie lediglich ins Ausland verlagert. Damit entziehe sich ein großer Teil der Verfahren zugleich der Kontrolle deutscher Behörden.

Das bedeutet auch, dass Fragen des Gesundheitsschutzes, der rechtlichen Absicherung der Leihmütter und der Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen vollständig vom jeweiligen Gastland abhängen. Je nach Staat unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben erheblich.

Bundesgerichtshof schuf wichtige Grundlage

Eine entscheidende Wende brachte ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014.

Damals entschieden die Richter, dass Eltern, die im Ausland mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland als rechtliche Eltern anerkannt werden müssen.

Dieses Urteil gilt bis heute als wegweisend. Es trägt der Lebenswirklichkeit vieler Familien Rechnung und ermöglicht es, Kinder aus einer im Ausland legal durchgeführten Leihmutterschaft rechtlich in Deutschland anzuerkennen.

Dadurch entsteht allerdings ein Spannungsverhältnis: Während die Durchführung einer Leihmutterschaft im Inland verboten bleibt, wird das Ergebnis einer legalen Behandlung im Ausland grundsätzlich akzeptiert.

Kritik an veraltetem Embryonenschutzgesetz

Immer mehr Fachleute halten das Embryonenschutzgesetz deshalb für reformbedürftig.

Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der viele heutige Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin noch gar nicht existierten. Seither haben sich sowohl medizinische Verfahren als auch gesellschaftliche Vorstellungen von Familie erheblich verändert.

Dennoch wurde das Gesetz in seinem Kern kaum angepasst.

Nach Ansicht vieler Experten entsteht dadurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil die tatsächliche Praxis längst international geworden ist.

Gefahr der Ausbeutung wächst

Besonders kritisch sehen Fachleute die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Wunscheltern und Leihmüttern.

Während viele Auftraggeber aus wirtschaftlich starken Industriestaaten stammen, leben zahlreiche Leihmütter in Ländern mit deutlich niedrigeren Einkommen.

Dadurch besteht die Gefahr, dass finanzielle Notlagen Frauen dazu bewegen, eine Schwangerschaft für andere auszutragen.

Ein aktueller Fall aus Georgien verdeutlicht diese Problematik. Dort sollen mehreren Dutzend Leihmüttern nach der Geburt ihrer Kinder die vereinbarten Honorare nicht vollständig ausgezahlt worden sein. Viele der betroffenen Frauen stammten aus Russland oder zentralasiatischen Staaten und verfügten kaum über rechtliche Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ein globaler Markt mit ständig neuen Ausweichbewegungen

Nach Einschätzung von Wissenschaftlern funktioniert der internationale Markt für Leihmutterschaft inzwischen nach klassischen Marktmechanismen.

Verbietet ein Land die Praxis oder verschärft seine Regeln, verlagern sich Agenturen und Auftraggeber häufig in andere Staaten mit liberaleren oder weniger klar geregelten Gesetzen.

Studien sprechen deshalb von einem regelrechten Domino-Effekt. Nationale Verbote führen nicht zwangsläufig zu weniger Leihmutterschaften, sondern häufig lediglich zu einer Verlagerung in andere Regionen – teilweise sogar in rechtliche Grauzonen.

Hinzu kommt, dass Leihmutterschaften heute oft mehrere Länder gleichzeitig betreffen. So kann die Eizelle in einem Staat entnommen und befruchtet werden, der Embryo einer Leihmutter in einem zweiten Land eingesetzt werden und die Geburt schließlich in einem dritten Staat erfolgen. Dadurch entstehen komplexe internationale Rechtsfragen, die mit nationalen Gesetzen nur schwer zu regeln sind.

Politik ringt weiterhin um eine Position

Trotz der wachsenden Zahl deutscher Familien, die den Weg über das Ausland wählen, spielt das Thema bislang nur eine untergeordnete Rolle in der deutschen Gesetzgebung.

Zwar hatte bereits eine Expertenkommission empfohlen, sich intensiver mit einer Reform der bestehenden Regelungen auseinanderzusetzen. Im aktuellen Koalitionsvertrag findet sich das Thema jedoch nicht wieder.

Auch innerhalb der Politik gehen die Meinungen weit auseinander. Während einige Juristen und Fachleute eine kontrollierte und streng regulierte Zulassung der Leihmutterschaft in Deutschland fordern, halten andere Parteien weiterhin am bestehenden Verbot fest. Bundeskanzler Friedrich Merz verwies zuletzt darauf, dass die Rechtslage eindeutig sei und derzeit kein Anlass bestehe, daran etwas zu ändern.

Zwischen Kinderwunsch, Ethik und Rechtswirklichkeit

Die Diskussion über Leihmutterschaft berührt grundlegende gesellschaftliche Fragen. Sie betrifft den Wunsch nach einer eigenen Familie ebenso wie den Schutz von Frauen vor wirtschaftlicher Ausbeutung, die Rechte der geborenen Kinder und die Verantwortung des Staates.

Der aktuelle Fall zeigt zugleich, dass das bestehende Verbot die Praxis nicht beendet hat. Vielmehr hat sich ein internationaler Markt entwickelt, der häufig außerhalb deutscher Einflussmöglichkeiten stattfindet.

Ob Deutschland langfristig an seinem Verbot festhält oder künftig einen rechtlich kontrollierten Rahmen schafft, bleibt offen. Klar ist jedoch, dass die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und gelebter Realität immer größer wird – und damit auch der politische Druck, sich intensiver mit einem der komplexesten Themen der modernen Reproduktionsmedizin auseinanderzusetzen.

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