Die Finanzaufsicht BaFin hat eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses 2025 der Dermapharm Holding SE eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen eine Forderung über 63,2 Millionen Euro sowie mögliche Mängel bei den Angaben zu Geschäften mit einem nahestehenden Unternehmen. Noch ist ausdrücklich offen, ob tatsächlich Bilanzierungsfehler vorliegen.
Für börsennotierte Unternehmen gehört eine Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den sensibelsten Vorgängen im Bereich der Rechnungslegung. Nun steht die Dermapharm Holding SE im Fokus der Bilanzkontrolle. Die Behörde teilte mit, dass sie am 14. Juli 2026 eine anlassbezogene Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des zugehörigen Lageberichts eingeleitet hat.
Grundlage der Untersuchung sind nach Angaben der BaFin konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.
Millionenforderung steht im Mittelpunkt
Im Zentrum der Prüfung steht die bilanzielle Behandlung einer Forderung einschließlich darauf erfasster Zinsansprüche in Höhe von 63,2 Millionen Euro.
Nach Auffassung der BaFin bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Position möglicherweise nicht ordnungsgemäß in der Rechnungslegung abgebildet wurde. Ob tatsächlich ein Bilanzierungsfehler vorliegt, ist jedoch Gegenstand der laufenden Prüfung und bislang ausdrücklich nicht festgestellt.
Gerade Forderungen dieser Größenordnung können erheblichen Einfluss auf Vermögenslage, Bilanzstruktur und Jahresergebnis eines Unternehmens haben. Entsprechend genau prüfen Aufsichtsbehörden, ob Ansatz, Bewertung und Ausweis den internationalen beziehungsweise gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften entsprechen.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen ebenfalls im Fokus
Neben der Forderung untersucht die BaFin auch die Angaben zu Geschäftsvorfällen mit einem nahestehenden Unternehmen.
Nach den Rechnungslegungsvorschriften müssen sogenannte Related-Party-Transaktionen transparent offengelegt werden, damit Investoren mögliche Interessenkonflikte oder wirtschaftliche Abhängigkeiten nachvollziehen können.
Die Finanzaufsicht sieht Hinweise darauf, dass diese Erläuterungen im Konzernabschluss möglicherweise nicht ausreichend gewesen sein könnten.
Prüfung bedeutet noch keinen Bilanzfehler
Die BaFin betont ausdrücklich, dass die Einleitung der Prüfung keine Vorverurteilung darstellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolge ausschließlich deshalb, weil das Wertpapierhandelsgesetz die Behörde verpflichtet, anlassbezogene Bilanzprüfungen transparent zu machen.
Aus der Prüfungseinleitung lasse sich weder ableiten, dass die Rechnungslegung fehlerhaft sei, noch dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Bilanzierungsfehler festgestellt würden.
Erst nach Abschluss der Untersuchung wird die BaFin das Ergebnis veröffentlichen – unabhängig davon, ob sie Fehler feststellt oder den Konzernabschluss bestätigt.
Gesetzlicher Auftrag der Finanzaufsicht
Seit der Neuordnung der deutschen Bilanzkontrolle liegt die Verantwortung für anlassbezogene Prüfungen vollständig bei der BaFin.
Ergeben sich konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, eine Untersuchung einzuleiten. Grundlage hierfür ist § 107 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Die eigentliche Prüfung wird in der Regel von spezialisierten Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern innerhalb der BaFin durchgeführt.
Bedeutung für Anleger
Für Investoren ist eine angekündigte Bilanzprüfung stets ein ernstzunehmendes Signal, auch wenn sie noch keinerlei Aussage über das endgültige Ergebnis zulässt.
Sollte die BaFin Bilanzierungsfehler feststellen, könnten Korrekturen des Jahresabschlusses erforderlich werden. Je nach Umfang wären auch Auswirkungen auf Kennzahlen, das Vertrauen des Kapitalmarktes oder die Bewertung des Unternehmens möglich.
Ebenso denkbar ist jedoch, dass sich die Vorwürfe im Laufe der Prüfung nicht bestätigen und der Konzernabschluss unverändert bestehen bleibt.
Transparenz statt Vorverurteilung
Die öffentliche Bekanntmachung solcher Prüfungen dient vor allem der Transparenz am Kapitalmarkt. Anleger sollen frühzeitig darüber informiert werden, dass wesentliche Bilanzierungsfragen untersucht werden.
Für Dermapharm bedeutet dies zunächst erhöhte Aufmerksamkeit seitens Investoren, Analysten und Aktionäre. Eine Aussage über die Qualität der Rechnungslegung oder mögliche Konsequenzen lässt sich daraus derzeit jedoch noch nicht ableiten.
Erst mit Abschluss der Untersuchung wird feststehen, ob die Finanzaufsicht tatsächlich Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften erkennt oder den Konzernabschluss ohne Beanstandungen bestätigt.