Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSI Special Select Invest AG aus Siegen ist ein weiterer bedeutender Verfahrensschritt erreicht worden. Das Amtsgericht Siegen teilte unter dem Aktenzeichen 25 IN 12/26 mit, dass am 13. Juli 2026 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen ist, wonach Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 der Insolvenzordnung vorliegt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2026.
Die SSI Special Select Invest AG hat ihren Sitz in der Weidenauer Straße 167 in 57076 Siegen und ist beim Amtsgericht Siegen unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen. Vorstand der Gesellschaft ist Christian Schulte aus Hennef.
Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass die vorhandene Insolvenzmasse zwar ausreicht, um das Insolvenzverfahren fortzuführen, jedoch nicht mehr genügend Vermögen vorhanden ist, um sämtliche sogenannten Masseverbindlichkeiten vollständig zu begleichen. Zu diesen gehören insbesondere Kosten, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, etwa für die Verwaltung des Verfahrens oder für Verpflichtungen aus einer möglichen Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Mit der Anzeige reagiert der Insolvenzverwalter auf die wirtschaftliche Situation der Insolvenzmasse. Er ist gesetzlich verpflichtet, das Insolvenzgericht unverzüglich zu informieren, sobald er erkennt, dass die vorhandenen Mittel zur vollständigen Begleichung der Masseverbindlichkeiten nicht mehr ausreichen. Dadurch werden die weiteren Verfahrensabläufe an die tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten angepasst.
Für Gläubiger hat die Feststellung der Masseunzulänglichkeit erhebliche Bedeutung. Neue Masseverbindlichkeiten dürfen grundsätzlich nur noch in engen gesetzlichen Grenzen begründet werden. Gleichzeitig richtet sich die Befriedigung der bestehenden Ansprüche nach den besonderen Vorschriften der Insolvenzordnung, die eine Rangfolge der zu erfüllenden Forderungen vorsehen. Ziel ist es, die noch vorhandenen Vermögenswerte möglichst gleichmäßig und gesetzeskonform zu verteilen.
Die Mitteilung bedeutet jedoch nicht automatisch die Einstellung des Insolvenzverfahrens. Vielmehr wird das Verfahren unter den besonderen Regelungen zur Masseunzulänglichkeit fortgeführt. Der Insolvenzverwalter verwaltet weiterhin das vorhandene Vermögen und entscheidet über dessen bestmögliche Verwertung. Erst nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen wird feststehen, in welchem Umfang Gläubiger noch Zahlungen erhalten können.
Mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit wird deutlich, dass die wirtschaftliche Situation der SSI Special Select Invest AG auch innerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens nicht ausreicht, um sämtliche bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen. Das Verfahren wird nun nach den hierfür vorgesehenen insolvenzrechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.
Insolvenzverfahren über SSI Special Select Invest AG eröffnet
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSI Special Select Invest AG aus Siegen ist eröffnet worden. Die entsprechende Veröffentlichung erfolgte am 15. Juli 2026. Zuständig ist das Amtsgericht Siegen, das das Verfahren unter dem Aktenzeichen 25 IN 12/26 führt.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter der Nummer HRB 10236 eingetragen. Bereits am 10. Februar 2026 waren Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer von der Kanzlei Husemann, Eickhoff, Salmen und Partner bestellt. Seine Kanzlei befindet sich an der Kaistraße 5 in Düsseldorf.
Die SSI Special Select Invest AG war im Immobilien- und Investmentbereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten Investitionen in Immobilien unterschiedlicher Art sowie der Handel, die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken und Immobilien. Bekannt wurde die Gesellschaft unter anderem durch Angebote, bei denen Anleger in Self-Storage-Einheiten beziehungsweise Lagerboxen investieren konnten. Dabei trat das Unternehmen auch als Projektentwickler im Bereich immobilienbezogener Anlagekonzepte auf.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen grundsätzlich auf den Insolvenzverwalter über. Dieser muss nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft weiter aufarbeiten, vorhandene Vermögenswerte sichern und mögliche Verwertungsmöglichkeiten prüfen.
Für Anleger und andere Gläubiger ist insbesondere entscheidend, in welchem Umfang Vermögenswerte vorhanden sind und welche Forderungen im Verfahren anerkannt werden können. Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet noch keine Aussage über eine mögliche Insolvenzquote. Diese hängt davon ab, welche Vermögenswerte der Insolvenzverwalter realisieren kann und wie hoch die Gesamtsumme der angemeldeten und festgestellten Forderungen ausfällt.