Die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA treibt den Aufbau eines einheitlichen Aufsichtssystems weiter voran. Im Juni und Juli 2026 hat die Behörde mehrere öffentliche Konsultationen zu Leitlinien sowie technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards gestartet. Die geplanten Vorgaben sollen künftig maßgeblich bestimmen, wie Unternehmen und Behörden Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bewerten, überwachen und Informationen austauschen.
Mit den Konsultationen erhalten Finanzunternehmen, Verpflichtete aus dem Nicht-Finanzsektor, Verbände und weitere Marktteilnehmer die Möglichkeit, sich an der Ausgestaltung der künftigen europäischen Regelwerke zu beteiligen.
Einheitliche Standards für die EU
Die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wurde geschaffen, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der Europäischen Union stärker zu harmonisieren. Ziel ist es, bislang unterschiedliche nationale Aufsichtspraktiken durch europaweit einheitliche Standards zu ersetzen.
Die jetzt veröffentlichten Entwürfe betreffen mehrere zentrale Bereiche der Geldwäscheprävention.
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen
Den Anfang macht ein Entwurf für Leitlinien zur fortlaufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen („Ongoing Monitoring“). Unternehmen sollen künftig europaweit nach einheitlichen Kriterien überprüfen, ob Kundenbeziehungen weiterhin dem bekannten Risikoprofil entsprechen oder neue Risiken entstehen.
Die Konsultation läuft bis 3. September 2026.
Einheitliche Meldungen verdächtiger Transaktionen
Ein weiterer Entwurf betrifft technische Durchführungsstandards (ITS) für das Meldeformat verdächtiger Sachverhalte sowie die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Financial Intelligence Units (FIUs).
Durch standardisierte Meldeformate soll der Informationsaustausch zwischen Verpflichteten und Ermittlungsbehörden effizienter werden. Die Stellungnahmefrist endet am 20. September 2026.
Mehr Informationsaustausch über Ländergrenzen hinweg
Besondere Bedeutung kommt außerdem dem Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den europäischen Financial Intelligence Units zu.
Da Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung häufig internationale Strukturen nutzen, soll der Datenaustausch zwischen den nationalen Meldestellen künftig schneller und strukturierter erfolgen. Die Konsultation hierzu endet am 6. Oktober 2026.
Nicht-Finanzsektor rückt stärker in den Fokus
Von besonderem Interesse ist der vierte Konsultationsentwurf für Unternehmen außerhalb des klassischen Finanzsektors.
Dabei geht es um technische Regulierungsstandards zur Bewertung des inhärenten und des verbleibenden Geldwäscherisikos („Inherent and Residual Risk Profile“) verpflichteter Unternehmen im Nicht-Finanzbereich.
Betroffen sein können unter anderem:
- Immobilienunternehmen,
- Notare und Rechtsanwälte,
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
- Güterhändler,
- Edelmetall- und Edelsteinhändler,
- Kunsthändler,
- weitere nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Unternehmen.
Die Stellungnahmefrist endet am 27. September 2026.
Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen
Mit den Konsultationen setzt die AMLA ihre Arbeiten am europäischen Geldwäsche-Regelwerk konsequent fort. Auch wenn es sich derzeit noch um Entwürfe handelt, zeichnen sie bereits ab, in welche Richtung sich die europäischen Compliance-Anforderungen entwickeln werden.
Gerade Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen sollten die neuen Vorgaben frühzeitig analysieren. Künftig dürften insbesondere Dokumentationspflichten, Risikobewertungen sowie die laufende Überwachung von Kundenbeziehungen stärker vereinheitlicht und teilweise auch verschärft werden.
Fazit
Die aktuellen Konsultationen markieren einen weiteren wichtigen Schritt beim Aufbau eines europaweit einheitlichen Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit den geplanten Leitlinien sowie technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards will die AMLA für mehr Transparenz, einheitliche Aufsichtsstandards und einen effizienteren Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union sorgen. Unternehmen und Verbände haben nun die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzubringen, bevor die endgültigen Regelwerke verabschiedet werden.