Für die NEM Verwaltungs GmbH, vormals Wert-Investition III. Verwaltungs GmbH, ist das Insolvenzverfahren vorerst beendet, bevor es überhaupt eröffnet werden konnte. Das Amtsgericht Hildesheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 8. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 132 IN 49/25 mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen mit Sitz in Sarstedt ist unter der Handelsregisternummer HRB 208358 beim Amtsgericht Hildesheim eingetragen. Geschäftsführer ist Werner Ströer. Die Gesellschaft fungiert als Verwaltungsgesellschaft und übernahm insbesondere die Geschäftsführung sowie die Verwaltung von Beteiligungs- und Objektgesellschaften. Unter ihrer früheren Firmierung als Wert-Investition III. Verwaltungs GmbH war sie Teil eines Unternehmensverbundes im Immobilien- und Beteiligungsbereich.
Das Insolvenzgericht stützte seine Entscheidung auf § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen jedoch nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig mit erheblichen Nachteilen verbunden. Da kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, besteht häufig nur eine geringe Aussicht darauf, offene Forderungen ganz oder teilweise realisieren zu können. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft gilt damit als besonders kritisch.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist offen.
Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzantragsverfahren der NEM Verwaltungs GmbH zunächst ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung unterstreicht erneut die schwierige Situation zahlreicher Gesellschaften aus dem Immobilien- und Beteiligungssektor, deren vorhandenes Vermögen selbst für die Finanzierung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr ausreicht.