Dark Mode Light Mode

Negative Strompreise: Warum neue Solarparks unter Druck geraten

TheOtherKev (CC0), Pixabay

Die Energiewende schreitet voran – doch ausgerechnet der Erfolg der Photovoltaik stellt Betreiber von Solarparks vor neue Herausforderungen. Immer häufiger kommt es an der Strombörse zu negativen Strompreisen. Was zunächst paradox klingt, hat erhebliche wirtschaftliche Folgen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Solarspitzengesetzes am 25. Februar 2025 sind die Auswirkungen deutlich gravierender als zuvor.

Wenn Strom Geld kostet

Negative Strompreise entstehen, wenn deutlich mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Besonders an sonnigen Wochenenden oder Feiertagen produzieren Photovoltaikanlagen große Mengen Energie, während der Stromverbrauch vergleichsweise niedrig ist. Das Überangebot führt dazu, dass die Preise an der Strombörse unter null fallen. In solchen Situationen müssen Stromerzeuger unter Umständen sogar dafür bezahlen, dass ihr Strom abgenommen wird.

Mit dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien treten diese Phasen immer häufiger auf. Während negative Strompreise vor einigen Jahren noch als Ausnahme galten, entwickeln sie sich zunehmend zu einem wiederkehrenden Phänomen auf dem deutschen Strommarkt.

Neue Spielregeln für Solarparks

Mit dem Solarspitzengesetz hat der Gesetzgeber die Förderregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grundlegend angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere den § 51 EEG, der die Förderung bei negativen Strompreisen regelt.

Für neu errichtete Solaranlagen entfällt die EEG-Vergütung bereits ab der ersten Viertelstunde, in der der Börsenstrompreis negativ ist. Bis zur Gesetzesänderung trat dieser Effekt erst nach mehreren aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen ein. Die Neuregelung verschärft damit das wirtschaftliche Risiko erheblich.

Vor allem Betreiber großer Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind betroffen. Sie vermarkten ihren Strom in der Regel über die geförderte Direktvermarktung und verlieren während negativer Preisphasen sowohl die Marktprämie als auch einen wesentlichen Teil ihrer Erlöse aus dem Stromverkauf.

Erfolg der Energiewende wird zum wirtschaftlichen Risiko

Der Hintergrund der Gesetzesänderung ist nachvollziehbar: Das Fördersystem soll Anreize schaffen, Strom dann einzuspeisen, wenn er tatsächlich benötigt wird. Gleichzeitig sollen Investitionen in Batteriespeicher, flexible Verbraucher und intelligente Stromnetze attraktiver werden.

Für Betreiber bedeutet dies jedoch einen Paradigmenwechsel. Der wirtschaftliche Erfolg eines Solarparks hängt künftig nicht mehr allein von Sonneneinstrahlung, Flächengröße oder technischen Erträgen ab. Ebenso entscheidend wird die Frage, wie flexibel die erzeugte Energie genutzt oder gespeichert werden kann.

Insbesondere Projekte ohne Batteriespeicher geraten dadurch unter Druck. In Zeiten negativer Strompreise sinken die Einnahmen genau dann, wenn die Anlagen ihre höchsten Strommengen produzieren.

Kein vollständiger Ausgleich

Als Ausgleich enthält das EEG mit § 51a eine Kompensationsregelung. Die ausgefallenen Förderzeiten werden grundsätzlich an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt.

Für Photovoltaikanlagen erfolgt diese Verlängerung allerdings nur zur Hälfte. Betreiber erhalten daher lediglich einen Teil der entgangenen Vergütung zurück – und müssen zudem viele Jahre auf den Ausgleich warten. Der wirtschaftliche Wert dieser späteren Zahlungen fällt durch Inflation, Finanzierungskosten und den Zeitwert des Geldes deutlich geringer aus als ein unmittelbarer Vergütungsausgleich.

Neue Anforderungen an Investoren

Die Gesetzesänderung verändert auch die Bewertung neuer Solarprojekte. Banken und Investoren berücksichtigen inzwischen verstärkt die Risiken negativer Strompreise in ihren Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Gleichzeitig gewinnen Batteriespeicher, Eigenverbrauchskonzepte sowie flexible Direktvermarktungsmodelle erheblich an Bedeutung.

Branchenbeobachter gehen davon aus, dass künftig nicht mehr allein der Standort über den Erfolg eines Solarparks entscheidet. Vielmehr wird die intelligente Kombination aus Stromerzeugung, Speicherung und Vermarktung zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

Herausforderungen für die Energiewende

Die Neuregelung verdeutlicht einen grundlegenden Wandel im deutschen Energiesystem. Mit dem kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien verschieben sich die Herausforderungen von der reinen Stromerzeugung hin zu dessen Speicherung, Verteilung und flexiblen Nutzung.

Für Betreiber von Solarparks bedeutet dies, dass klassische Geschäftsmodelle zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Neue Projekte müssen von Beginn an darauf ausgelegt sein, auch in Zeiten negativer Strompreise wirtschaftlich betrieben werden zu können.

Die Energiewende bleibt damit ein Wachstumsmarkt – allerdings einer, in dem technische Innovation, intelligente Vermarktungsstrategien und wirtschaftliche Flexibilität künftig ebenso wichtig sein werden wie eine hohe Sonneneinstrahlung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

ZP Projekt GmbH: Insolvenzantrag eines Gläubigers mangels Masse abgewiesen

Next Post

DekaStruktur: Chance – Aktienorientierter Mischfonds mit überzeugender Wertentwicklung und erhöhtem Renditepotenzial