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FMA warnt vor Alpivesta: Angeblicher Online-Broker ohne Zulassung

ferarcosn (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Anleger eindringlich vor Angeboten des Online-Anbieters Alpivesta. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Zulassung, um konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten. Betroffen ist insbesondere die Ausführung von Wertpapieraufträgen für Kunden.

Nach außen tritt Alpivesta über die Internetseite alpivesta.net sowie die E-Mail-Adressen info@alpivesta.net und support@alpivesta.net auf. Als Unternehmenssitze werden Australien und Kanada angegeben. Nach Einschätzung der FMA berechtigt dies den Anbieter jedoch nicht dazu, Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Ohne behördliche Erlaubnis tätig

Wer in Österreich Wertpapierdienstleistungen anbietet oder Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausführt, benötigt hierfür eine behördliche Konzession. Genau diese Erlaubnis besitzt Alpivesta nach Angaben der FMA nicht.

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 92 Absatz 11 des österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 veröffentlicht.

Vorsicht bei Online-Brokern

Der Fall reiht sich in eine Vielzahl aktueller Warnungen europäischer Finanzaufsichtsbehörden ein. Immer wieder treten Online-Plattformen mit professionell gestalteten Internetseiten auf und werben mit attraktiven Renditen, internationalem Handel oder angeblich einfachen Anlagemöglichkeiten. Für Verbraucher ist häufig nur schwer erkennbar, ob tatsächlich ein regulierter Finanzdienstleister hinter dem Angebot steht.

Besonders kritisch wird es, wenn Anbieter ihren Sitz im Ausland angeben und gleichzeitig ohne Zulassung Kunden in Europa ansprechen.

Anleger sollten genau prüfen

Vor einer Geldanlage sollten Verbraucher grundsätzlich kontrollieren, ob ein Anbieter von der zuständigen Finanzaufsicht zugelassen ist. Entsprechende Unternehmensdatenbanken stellen die nationalen Aufsichtsbehörden kostenlos zur Verfügung.

Misstrauen ist insbesondere dann angebracht, wenn:

  • außergewöhnlich hohe Renditen versprochen werden,
  • Zeitdruck aufgebaut wird,
  • Einzahlungen auf ausländische Konten verlangt werden,
  • ausschließlich per Telefon, Messenger oder E-Mail geworben wird oder
  • keine überprüfbare Zulassung vorhanden ist.

Wer bereits Geld an einen möglicherweise unseriösen Anbieter überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank informieren, sämtliche Unterlagen sichern und den Vorfall bei der Polizei sowie der zuständigen Finanzaufsicht melden.

Die aktuelle Warnung der FMA macht erneut deutlich, dass Anleger bei unbekannten Online-Brokern besondere Vorsicht walten lassen sollten. Eine professionell gestaltete Website oder ein international klingender Firmenname sind kein Nachweis für eine behördliche Zulassung oder die Seriosität eines Anbieters.

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