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St. Barbara Wohnen GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren mangels Masse gescheitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die St. Barbara Wohnen GmbH & Co. KG aus Erftstadt wird es kein Insolvenzverfahren geben. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 22. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 502 IN 277/25 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz am Ahornweg 12 in 50374 Erftstadt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 33114 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die IPG Vier GmbH mit Sitz in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Jörg Lemberg.

Der Insolvenzantrag war bereits am 18. Dezember 2025 beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung wurde der Antrag daher mangels Masse abgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich, da keine verwertbare Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Zugleich gilt eine solche Entscheidung als Hinweis auf eine besonders schwierige finanzielle Lage des betroffenen Unternehmens.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 277/25 geführt.

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