Dark Mode Light Mode

Sip Haus Group GmbH: Gericht setzt Vergütung für Nachtragsverteilung fest

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Auch mehrere Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschäftigt die Insolvenz der Sip Haus Group GmbH aus Verl weiterhin die Justiz. Das Amtsgericht Bielefeld hat nun im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 182/21 die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine durchgeführte Nachtragsverteilung festgesetzt.

Die Gesellschaft mit Sitz am Kapellenweg 73 in 33415 Verl ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 43166 eingetragen. Geschäftsführer ist Andreas Wichmann. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Bielefeld bestellt.

Hintergrund der Entscheidung ist eine vom Insolvenzgericht am 3. März 2025 angeordnete Nachtragsverteilung. Dabei werden Vermögenswerte verteilt, die erst nach Abschluss der eigentlichen Verwertung entdeckt oder realisiert werden konnten. Im vorliegenden Fall belief sich die nachträglich vereinnahmte Insolvenzmasse auf 2.380 Euro.

Für die Durchführung dieser zusätzlichen Verwertung und Verteilung steht dem Insolvenzverwalter nach den Vorschriften der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung eine gesonderte Vergütung zu. Das Gericht bewertete den Aufwand als ausreichend, um eine Vergütung in Höhe von 50 Prozent der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festzusetzen. Neben der Vergütung wurden auch Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer berücksichtigt. Die konkreten Beträge werden in der öffentlichen Bekanntmachung nicht veröffentlicht.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Insolvenzverfahren auch nach ihrem eigentlichen Abschluss noch Nachwirkungen entfalten können. Werden nachträglich Vermögenswerte festgestellt oder realisiert, erfolgt eine Nachtragsverteilung zugunsten der Gläubiger. Die damit verbundenen Tätigkeiten des Insolvenzverwalters werden gesondert vergütet.

Mit der Festsetzung der Vergütung setzt das Amtsgericht Bielefeld einen weiteren Schlusspunkt in einem Verfahren, das bereits seit dem Jahr 2021 geführt wird und dessen Abwicklung durch die nachträgliche Vereinnahmung weiterer Vermögenswerte nochmals ergänzt werden musste.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Trotz Sommerhitze: Rotes Kreuz ruft weiter zum Blutspenden auf

Next Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA