Die 100 Prozent Radiologie GmbH mit Sitz in Heidelberg hat Insolvenz in Eigeninitiative beantragt. Das Amtsgericht Heidelberg hat daraufhin am 23. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 436/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Die Gesellschaft mit Sitz im Schuhmachergewann 6 in 69123 Heidelberg ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 756644 eingetragen. Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Mannheimer Rechtsanwalt Tobias Wahl. Zugleich wurden Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt. Die Geschäftsführung kann damit wesentliche Entscheidungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen.
Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen einstweilen gestoppt. Banken wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen. Die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Kunden und sonstige Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt zudem den Auftrag, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens umfassend zu prüfen. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und welche Aussichten für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich das Unternehmen nun in der ersten Phase eines Insolvenzverfahrens. Ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird und welche Zukunftsperspektiven für die Gesellschaft bestehen, hängt von den Ergebnissen der laufenden Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Heidelberg unter dem Aktenzeichen 59 IN 436/26 geführt.