Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Prüfung des Konzernabschlusses der pferdewetten.de AG zum 31. Dezember 2024 sowie des dazugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde liegen konkrete Hinweise vor, dass das Unternehmen möglicherweise gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte.
Auslöser der am 15. Juni 2026 eingeleiteten Prüfung sind mögliche Unstimmigkeiten bei der Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie bei der Bewertung wertgeminderter Anzahlungen. Die BaFin wird nun untersuchen, ob diese Bilanzpositionen im Konzernabschluss ordnungsgemäß angesetzt und bewertet wurden.
Aktive latente Steuern werden in der Bilanz als Vermögenswerte ausgewiesen und können unter anderem aus zeitlichen Bewertungsunterschieden zwischen internationaler Rechnungslegung (IFRS) und steuerlichen Vorschriften entstehen. Zudem können sie unter bestimmten Voraussetzungen aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren. Werden solche Steueransprüche zu hoch angesetzt, kann dies zu einer Überschätzung der Vermögenslage und zu einer zu positiven Darstellung der Ertragssituation führen.
Auch die Behandlung von Anzahlungen steht im Fokus der Prüfung. Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Unternehmens für künftig erwartete Lieferungen oder Leistungen dar und werden als Vermögenswerte bilanziert. Bestehen jedoch Hinweise darauf, dass der Vertragspartner seine Leistung nicht mehr erbringen kann, muss geprüft werden, ob eine Wertminderung erforderlich ist. Unterbleibt eine notwendige Abschreibung, könnte dies ebenfalls zu einer fehlerhaften Darstellung der Vermögenslage führen.
Die Einleitung der Prüfung erfolgt auf Grundlage des § 107 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Danach ist die BaFin verpflichtet, eine anlassbezogene Bilanzkontrolle einzuleiten, wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler in der Rechnungslegung vorliegen. Solche Prüfungen werden regelmäßig von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern der Behörde durchgeführt und öffentlich bekannt gemacht.
Mit der eingeleiteten Untersuchung ist noch keine Feststellung verbunden, dass tatsächlich Bilanzierungsfehler vorliegen. Das Prüfverfahren dient zunächst der Klärung, ob der Konzernabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.