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LEUNA-Polyamid GmbH setzt auf Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die LEUNA-Polyamid GmbH mit Sitz im Chemiestandort Leuna hat ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet und setzt dabei auf eine Sanierung in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 22. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 265/26 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen mit Sitz im Bau 4310 am Haupttor in 06237 Leuna ist beim Amtsgericht Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 37254 eingetragen. Geschäftsführer ist Martin Naundorf.

Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin befugt, das Unternehmen selbst zu führen und über das Vermögen zu verfügen. Anders als bei einer klassischen Insolvenzverwaltung übernimmt somit kein Insolvenzverwalter die operative Kontrolle des Unternehmens. Die Geschäftsleitung bleibt handlungsfähig, steht jedoch unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht den renommierten Insolvenzexperten Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Halle (Saale). Seine Aufgabe besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der Sachwalter kontrolliert die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, ohne jedoch die Unternehmensleitung zu ersetzen.

Die Anordnung der Eigenverwaltung gilt als Hinweis darauf, dass das Gericht grundsätzlich Chancen für eine geordnete Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens sieht. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung dauerhaft vorliegen und welche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Halle (Saale) unter dem Aktenzeichen 59 IN 265/26 geführt. Die LEUNA-Polyamid GmbH kann ihren Geschäftsbetrieb zunächst unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters fortführen.

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