Die Ankaufplattform Cleverbuy, die jahrelang mit dem Versprechen eines schnellen und unkomplizierten Technikankaufs warb, ist insolvent. Für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies die Ungewissheit, ob sie für bereits eingesandte Smartphones, Tablets oder andere Elektronikgeräte noch Geld erhalten werden. Wer betroffen ist, sollte jetzt rasch handeln.
Das Amtsgericht Krefeld hat am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cleverbuy GmbH eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 113/26 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann bestellt. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wurde eingestellt.
Cleverbuy hatte sich auf den Ankauf gebrauchter Elektronik spezialisiert. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten ihre Geräte einsenden und sollten im Gegenzug den zuvor vereinbarten Ankaufspreis erhalten. Doch bereits seit längerer Zeit häuften sich Beschwerden über ausbleibende Zahlungen. Obwohl der Eingang der Geräte bestätigt und konkrete Auszahlungstermine genannt wurden, blieb das versprochene Geld vielfach aus.
Nach Angaben der Verbraucherzentralen gingen allein zwischen Januar 2024 und Ende Oktober 2025 mehr als 900 Beschwerden zu Cleverbuy ein. Anfang 2025 verschärfte sich die Situation weiter. Betroffene berichteten von wochen- oder monatelangen Verzögerungen sowie ausbleibenden Reaktionen auf Nachfragen.
So schilderte eine Verbraucherin, dass sie im September 2025 ein Samsung Galaxy S25 Ultra an Cleverbuy verkauft hatte. Trotz einer schriftlich zugesagten Auszahlung von 953 Euro erhielt sie kein Geld. Ein anderer Verbraucher wartete vergeblich auf die Zahlung von 1.155 Euro für ein eingesandtes iPhone Pro Max.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging bereits vor der Insolvenz gegen das Unternehmen vor. Beanstandet wurde unter anderem die Werbeaussage, das Geld werde direkt auf das Konto der Kundinnen und Kunden überwiesen. Tatsächlich erfolgte zunächst lediglich eine Gutschrift auf einem internen virtuellen Konto. Eine entsprechende Klage ist beim Landgericht Düsseldorf anhängig. Zudem wurde Cleverbuy erfolgreich wegen irreführender Werbung mit Nutzerbewertungen abgemahnt.
Wer sein Gerät eingesandt hat und bislang keine Auszahlung erhalten hat, sollte seine Ansprüche nun gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden. Cleverbuy selbst weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass Betroffene die erforderlichen Unterlagen per E-Mail einreichen sollen.
Die Anmeldung kann über die E-Mail-Adresse duesseldorf@brinkmann-partner.de erfolgen. Dabei sollten möglichst umfassende Nachweise beigefügt werden. Dazu zählen insbesondere die Kunden- und Bestellnummer, Angaben zum Gerätetyp und Modell, die IMEI- oder Seriennummer, Versandnachweise wie Einlieferungsbelege oder Sendungsverfolgungen sowie sämtliche Kommunikation mit Cleverbuy zum Ankauf oder zur ausstehenden Auszahlung.
Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters werden die eingegangenen Fälle geprüft. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen unaufgefordert informiert werden, sobald weitere Informationen benötigt werden oder die Prüfung abgeschlossen ist.
Darüber hinaus sollten Betroffene prüfen, ob weitere Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung bestehen. Wurde die Transaktion über einen Zahlungsdienstleister oder mittels Kreditkarte abgewickelt, kann unter Umständen eine Rückbuchung beantragt werden. Hierbei sind jedoch oftmals Fristen zu beachten, weshalb schnelles Handeln erforderlich ist.
Zudem empfiehlt es sich, sämtliche vorhandenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Bestellbestätigungen, Versandbelege, E-Mails und zugesagte Auszahlungstermine. Diese Dokumente können im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Ob und in welcher Höhe offene Forderungen letztlich beglichen werden, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und der verfügbaren Insolvenzmasse ab. Für viele Betroffene bleibt daher zunächst nur die Hoffnung, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten.