Die Windpark Rhadereistedt-Hanstedt GmbH & Co. KG, die im Geschäftsjahr 2024 noch unter der Firma „wpd Windpark Nr. 757 GmbH & Co. KG“ firmierte, hat ihren Jahresabschluss veröffentlicht. Die Zahlen zeigen keine klassische Bestands-Windparkgesellschaft, sondern vielmehr ein Projekt in einer frühen Entwicklungs- beziehungsweise Investitionsphase.
Aus Anlegersicht ist wichtig zu verstehen, dass die Gesellschaft derzeit noch nicht die Bilanzstruktur eines laufenden Windparkbetriebs aufweist. Stattdessen dominieren Projektkosten, Finanzierungsaufwendungen und eine noch nicht abgeschlossene Projektentwicklung.
Bilanzsumme mehr als verdoppelt
Die Bilanzsumme stieg innerhalb eines Jahres von rund 147.000 Euro auf knapp 320.000 Euro.
Dies entspricht einem Wachstum von mehr als 117 Prozent.
Besonders auffällig ist dabei der Anstieg des Anlagevermögens von rund 114.000 Euro auf rund 253.000 Euro.
Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die Gesellschaft im Jahr 2024 erhebliche Investitionen in die Projektentwicklung vorgenommen hat. Typischerweise fallen in dieser Phase Kosten für Planung, Genehmigungen, Gutachten, Flächensicherung oder Netzanschlussvorbereitungen an.
Umlaufvermögen wächst ebenfalls
Auch das Umlaufvermögen erhöhte sich deutlich.
Die liquiden Mittel und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von rund 28.000 Euro auf rund 56.000 Euro.
Dies zeigt, dass der Gesellschaft zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, um die laufende Projektentwicklung zu finanzieren.
Für eine Gesellschaft dieser Größe handelt es sich um einen vergleichsweise soliden Liquiditätspuffer.
Eigenkapital weiterhin nicht vorhanden
Der kritischste Punkt des Jahresabschlusses bleibt die Eigenkapitalsituation.
Die Gesellschaft weist weiterhin kein positives Eigenkapital aus.
Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten erhöhte sich sogar von rund 4.900 Euro auf rund 10.600 Euro.
Dies bedeutet, dass die bisherigen Verluste die vorhandenen Kapitaleinlagen übersteigen.
Rein bilanziell liegt damit weiterhin eine Überschuldung vor.
Rangrücktritt verhindert insolvenzrechtliche Konsequenzen
Im Anhang weist die Gesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass der Jahresabschluss trotz bilanzieller Überschuldung erstellt wurde.
Möglich wird dies durch eine sogenannte qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung eines Gläubigers.
Dabei erklärt der betreffende Gläubiger, seine Forderungen im Rang hinter andere Verbindlichkeiten zurückzustellen.
Für Projektgesellschaften in frühen Entwicklungsphasen ist eine solche Konstruktion nicht ungewöhnlich. Sie ermöglicht die Fortführung der Gesellschaft, obwohl rechnerisch kein Eigenkapital vorhanden ist.
Anleger sollten dennoch beachten, dass dies ein Hinweis auf eine noch nicht abgeschlossene Finanzierungsphase ist.
Verbindlichkeiten steigen deutlich
Parallel zum Wachstum der Projektaktivitäten nahmen die Verbindlichkeiten erheblich zu.
Diese erhöhten sich von rund 146.000 Euro auf rund 318.000 Euro.
Damit haben sich die Schulden innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.
Da sämtliche Verbindlichkeiten laut Jahresabschluss innerhalb eines Jahres fällig sind, hängt die weitere Entwicklung maßgeblich davon ab, ob zusätzliche Finanzierungsmittel bereitgestellt oder Projektfortschritte erzielt werden.
Für Projektgesellschaften ist dies zwar nicht ungewöhnlich, erhöht jedoch die finanzielle Abhängigkeit von Kapitalgebern.
Rückstellungen leicht erhöht
Die Rückstellungen stiegen von 1.000 Euro auf rund 1.650 Euro.
Die Beträge bewegen sich weiterhin auf sehr niedrigem Niveau und haben derzeit keine wesentliche Bedeutung für die Gesamtbeurteilung der Gesellschaft.
Typisches Bild einer frühen Projektgesellschaft
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt nicht das Bild eines produzierenden Windparks, sondern vielmehr einer Projektentwicklungsgesellschaft.
Kennzeichnend hierfür sind:
- geringe Bilanzsumme,
- steigende Entwicklungskosten,
- fehlende operative Erträge,
- zunehmender Finanzierungsbedarf,
- negatives Eigenkapital,
- starke Abhängigkeit von Projektfortschritten.
In dieser Phase stehen üblicherweise noch Genehmigungen, Finanzierungsentscheidungen oder Bauvorbereitungen im Vordergrund.
Bewertung aus Anlegersicht
Positiv zu bewerten sind:
- deutlicher Ausbau der Projektaktivitäten,
- steigendes Anlagevermögen,
- verbesserte Liquiditätsausstattung,
- Fortführung der Gesellschaft durch Rangrücktrittsvereinbarung.
Kritisch bleiben:
- kein positives Eigenkapital,
- zunehmende Verluste,
- Verdoppelung der Verbindlichkeiten,
- hohe Abhängigkeit von weiterer Finanzierung,
- fehlende operative Erträge.
Fazit
Die Windpark Rhadereistedt-Hanstedt GmbH & Co. KG befindet sich offensichtlich noch in einer frühen Entwicklungsphase. Der starke Anstieg des Anlagevermögens deutet auf Fortschritte bei der Projektentwicklung hin, gleichzeitig bleibt die Gesellschaft jedoch bilanziell überschuldet und vollständig von externer Finanzierung abhängig.
Für Anleger handelt es sich derzeit nicht um einen etablierten Windparkbetreiber mit laufenden Stromerlösen, sondern um eine Projektgesellschaft mit den typischen Chancen und Risiken eines Windparkentwicklungsprojekts.
Die weitere Entwicklung wird maßgeblich davon abhängen, ob die geplanten Projekte erfolgreich genehmigt, finanziert und umgesetzt werden können. Bis dahin bleibt die Gesellschaft aus Anlegersicht ein vergleichsweise risikoreiches Engagement mit starkem Projektcharakter.