Im Insolvenzantragsverfahren der KiHaMa GmbH mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der Beschluss wurde am 8. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3618 IN 11232/25 gefasst.
Die Gesellschaft betreibt den Kiosk Hackescher Markt im S-Bahnhof Hackescher Markt, Bogen 15, in 10178 Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 175586 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Selahattin Ellitas.
Die KiHaMa GmbH ist im Einzelhandel tätig und betreibt einen Kiosk im Berliner Nahverkehrsbereich. Zum Angebot gehören typischerweise Zeitschriften, Tabakwaren, Getränke, Snacks, Süßwaren, Fahrgastbedarf sowie weitere Artikel des täglichen Bedarfs. Aufgrund der Lage im S-Bahnhof richtet sich das Angebot insbesondere an Pendler, Reisende und Besucher der Berliner Innenstadt.
Bereits am 15. April 2026 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft während des Insolvenzantragsverfahrens zu schützen. Solche Maßnahmen dienen dazu, Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu sichern.
Mit dem nun veröffentlichten Beschluss wurden diese Maßnahmen jedoch wieder aufgehoben. Hintergrund ist die Erklärung der antragstellenden Gläubigerin, dass sich die Hauptsache erledigt habe. Eine solche Erledigungserklärung erfolgt häufig, wenn die dem Insolvenzantrag zugrunde liegende Forderung beglichen wurde oder die Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens aus anderen Gründen entfallen sind.
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die zuvor bestehenden insolvenzrechtlichen Einschränkungen nicht mehr gelten. Die Gesellschaft kann damit grundsätzlich wieder eigenständig über ihr Vermögen verfügen.
Aus dem Beschluss ergibt sich nicht, aus welchem konkreten Grund die Gläubigerin die Hauptsache für erledigt erklärt hat. Fest steht jedoch, dass das Insolvenzantragsverfahren in seiner bisherigen Form nicht weiter betrieben wird und die angeordneten Schutzmaßnahmen deshalb aufgehoben wurden. Für die KiHaMa GmbH stellt die Entscheidung zunächst eine Entlastung dar, da die im April 2026 verhängten Beschränkungen nicht länger bestehen.