Für die GM Wohnungsbau GmbH mit Sitz in Bruchsal wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Pforzheim hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 8. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 IN 704/25 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hatte ihre Geschäftsanschrift c/o Giuseppe Maranzano, Bahnhofplatz 3, 76646 Bruchsal, und war beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 727759 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Giuseppe Maranzano.
Die GM Wohnungsbau GmbH war im Bereich der Wohnimmobilien tätig. Der Schwerpunkt des Unternehmens lag auf der Planung, Entwicklung und Errichtung von Wohngebäuden sowie der Durchführung von Wohnungsbauprojekten. Zum Tätigkeitsfeld gehörten typischerweise die Projektierung von Neubauvorhaben, die Koordination von Bauleistungen, die Vermarktung von Wohnimmobilien und die Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Architekten und weiteren Projektbeteiligten.
Dem veröffentlichten Beschluss zufolge war die Insolvenz nicht von der Gesellschaft selbst beantragt worden. Vielmehr hatte eine Gläubigerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher mangels Masse zurückgewiesen.
Eine Abweisung nach § 26 der Insolvenzordnung bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Es erfolgt weder die Bestellung eines Insolvenzverwalters noch eine geordnete Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte im Interesse aller Gläubiger. Für die Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten auf eine Durchsetzung ihrer offenen Forderungen.
Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe von Insolvenzfällen innerhalb der Bau- und Immobilienbranche ein. Gerade Projektentwickler und Wohnungsbaugesellschaften stehen seit geraumer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungsausgaben und eine zurückhaltende Nachfrage haben die Rahmenbedingungen für zahlreiche Unternehmen der Branche deutlich erschwert.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der GM Wohnungsbau GmbH ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Nach den Feststellungen des Gerichts verfügte die Gesellschaft nicht über ausreichende Mittel, um die Kosten des Verfahrens zu tragen.