Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten des Unternehmens „Auventor“, das über die Website „auventor.com“ sowie über E-Mails von der Adresse „info@auventor.com“ und weiteren ähnlichen E-Mail-Adressen auftritt.
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Verantwortlichen Tagesgeld- und Festgeldanlagen an, ohne über die dafür in Deutschland erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiber somit nicht berechtigt sind, entsprechende Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Besonders kritisch bewertet die Behörde die Darstellung auf der Website. Dort wird im Impressum behauptet, das Unternehmen werde von der BaFin beaufsichtigt. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde entspricht diese Aussage jedoch nicht den Tatsachen.
Die BaFin erinnert Verbraucher daran, dass Anbieter von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich einer behördlichen Zulassung bedürfen. Anleger sollten daher vor einer Investition sorgfältig prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Entsprechende Informationen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Mit ihrer Warnung möchte die Finanzaufsicht potenzielle Anleger vor möglichen Risiken schützen, die von nicht regulierten Finanzangeboten ausgehen können.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).