Für hunderttausende Amazon-Prime-Kunden läuft die Zeit. Nur noch bis zum 9. Juni 2026 können sich Betroffene der Sammelklage gegen Amazon Prime Video anschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft zum Endspurt auf und verweist auf eine mögliche Entschädigung zwischen 80 und 150 Euro pro Person.
Hintergrund der Klage ist die nachträgliche Einführung von Werbung bei Prime Video sowie die aus Sicht der Verbraucherschützer damit verbundene Verschlechterung eines ursprünglich werbefreien Angebots. Nutzer, die für einen bestimmten Leistungsumfang bezahlt haben, sollen nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht einseitig mit zusätzlichen Einschränkungen oder Kosten belastet werden dürfen.
Bereits mehr als 291.000 Verbraucher haben sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen dem Verfahren angeschlossen. Damit zählt die Klage zu den größten Verbraucherklagen im digitalen Bereich in Europa.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob große Internetplattformen bestehende Vertragsbedingungen nachträglich zu Lasten ihrer Kunden verändern dürfen. Die Verbraucherzentrale sieht darin einen grundlegenden Fall des digitalen Verbraucherschutzes und kündigt an, das Verfahren notfalls durch sämtliche gerichtlichen Instanzen zu begleiten.
Für die Teilnehmer ist die Eintragung in das Klageregister kostenlos. Sämtliche Prozessrisiken werden von der Verbraucherzentrale getragen. Wer Unterstützung bei der Anmeldung benötigt, kann einen begleiteten Registrierungsservice nutzen. Dafür wird eine pauschale Gebühr von 15 Euro erhoben. Zusätzlich wurde für die letzten Tage vor Fristablauf eine Sonderhotline eingerichtet.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer könnten erfolgreiche Kläger eine Entschädigung zwischen 80 und 150 Euro erhalten. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Ausgang und Verlauf des Verfahrens ab.
Am 9. Juni 2026 um 23:59 Uhr wird das Klageregister endgültig geschlossen. Danach ist eine Teilnahme an diesem Verfahren nicht mehr möglich. Für betroffene Prime-Nutzer bedeutet dies die letzte Gelegenheit, sich der Sammelklage anzuschließen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet die hohe Beteiligung bereits jetzt als deutliches Signal gegen einseitige Vertragsänderungen durch große digitale Plattformen und erwartet ein richtungsweisendes Verfahren für den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter.