Die BFS Invest GmbH mit Sitz in Löchgau im Landkreis Ludwigsburg steht vor einem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Heilbronn hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 560/26 am 5. Juni 2026 um 11:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Betroffen ist die BFS Invest GmbH mit Sitz in der Besigheimer Straße 1 in 74369 Löchgau. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 790409 eingetragen. Die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Sven Friedrich und Marco Sauter vertreten.
Nach den öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben fungierte die BFS Invest GmbH als Beteiligungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens war insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Darüber hinaus konnte die Gesellschaft Tochterunternehmen gründen, übernehmen und verwalten sowie verschiedene gewerbliche Dienstleistungen für verbundene und externe Unternehmen erbringen. Die BFS Invest GmbH trat dabei vor allem als Holding- und Beteiligungsunternehmen auf und war unter anderem mit Unternehmen aus dem Bereich Reisemobile und Fahrzeugvermietung verbunden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Jochen Sedlitz aus Stuttgart. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Zudem wurde der Gesellschaft untersagt, über Bankkonten und offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ebenso darf er Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse eröffnen. Die kontoführenden Banken wurden verpflichtet, ihm Auskünfte über die Finanzverhältnisse der Gesellschaft zu erteilen.
Gleichzeitig untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt.
Auch die Schuldner der BFS Invest GmbH wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an das Unternehmen selbst zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Die Gesellschaft hatte den Insolvenzantrag selbst gestellt.