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Africa GreenTec AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Africa GreenTec AG mit Sitz in der Schumannstraße 27 in 60325 Frankfurt am Main befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 3. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 414/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.

Die Aktiengesellschaft ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 49964 eingetragen. Vorstand der Gesellschaft ist Ulf Brackmann.

Nach den bisherigen Unternehmensangaben und der langjährigen Geschäftstätigkeit zählt die Africa GreenTec AG zu den bekanntesten deutschen Sozialunternehmen im Bereich der dezentralen Energieversorgung in Afrika. Das Unternehmen entwickelte und betrieb mobile Solarkraftwerke, sogenannte „Solartainer“, zur Stromversorgung abgelegener Regionen ohne Anschluss an ein öffentliches Stromnetz. Darüber hinaus bot die Gesellschaft Lösungen zur Wasseraufbereitung, Kühlung landwirtschaftlicher Produkte, Telekommunikation und nachhaltigen Infrastrukturentwicklung an. Schwerpunkt der Aktivitäten waren Projekte in Mali, Niger, Senegal und weiteren Ländern Subsahara-Afrikas. Ziel war es, ländliche Gemeinden mit erneuerbarer Energie zu versorgen und dadurch wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Das Geschäftsmodell basierte auf solarbetriebenen Mini-Stromnetzen, sogenannten ImpactSites, die neben der Energieversorgung auch Kühlketten, Wasseraufbereitung, Solarpumpen und digitale Dienstleistungen ermöglichen. Die Gesellschaft entwickelte hierfür eigene technische Lösungen und koordinierte die Umsetzung über Tochtergesellschaften und lokale Betreiber vor Ort.

Bereits am 12. Mai 2026 hatte die Gesellschaft öffentlich mitgeteilt, einen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Als Gründe wurden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genannt. Die Unternehmensleitung verwies dabei auf gescheiterte beziehungsweise nicht rechtzeitig abgeschlossene Finanzierungsmaßnahmen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Markus Walter aus Frankfurt am Main. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Schuldner der Africa GreenTec AG wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich ist.

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