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Autohaus Stadtlander GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Stadtlander GmbH mit Sitz in Norderstedt sind die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Dies entschied das Amtsgericht Norderstedt am 27. Mai 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 66 IN 66/26.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Straße Beim Umspannwerk 153 in 22844 Norderstedt und ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 19526 KI eingetragen. Geschäftsführer ist Lennart Stadtlander.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die antragstellende Gläubigerin den Insolvenzantrag in der Hauptsache für erledigt erklärt hat. Daraufhin hob das Insolvenzgericht die mit Beschluss vom 25. April 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung wieder auf.

Mit der Aufhebung entfallen die zuvor zum Schutz des Vermögens angeordneten insolvenzrechtlichen Beschränkungen. Aus dem veröffentlichten Beschluss ergibt sich nicht, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vielmehr wurde das Eröffnungsverfahren durch die Erledigungserklärung der Gläubigerin gegenstandslos.

Der Beschluss wurde vom Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht – am 27. Mai 2026 erlassen.

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