Die Bäckerei Der Bäcker Lampe GmbH & Co. KG aus Roßleben in Thüringen hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Mühlhausen ordnete am 4. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Betroffen ist die Gesellschaft mit Sitz am Gewerbering 1 in 06571 Roßleben, die beim Amtsgericht Jena unter der Handelsregisternummer HRA 504951 eingetragen ist. Das Unternehmen hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus Mühlhausen bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Schuldnerin sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.
Mit der Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gesichert werden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, wirtschaftliche Nachteile für die Gläubiger zu verhindern und die finanzielle Situation des Unternehmens zu prüfen.
Aktenzeichen: 8 IN 71/26
Amtsgericht Mühlhausen – Insolvenzgericht
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Untermarkt 23, 99974 Mühlhausen.
Hatte Habeck doch recht? Die sind insolvent und arbeiten eifach weiter?