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Erlebnishof Zweedorf GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Erlebnishof Zweedorf GmbH mit Sitz in Neubukow ist kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Rostock hat den Eigenantrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Vermögensmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Markt 9–10 in 18233 Neubukow und ist beim Amtsgericht Rostock unter der Handelsregisternummer HRB 13583 eingetragen. Geschäftsführer ist Robert Feuchtinger. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 62 IN 21/26 geführt.

Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der von der Schuldnerin selbst gestellte Insolvenzantrag wurde daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Gläubiger verschlechtern sich damit regelmäßig die Aussichten, offene Forderungen noch durch ein Insolvenzverfahren realisieren zu können.

Die Schuldnerin wurde in dem Verfahren von Rechtsanwalt Dr. Rainer Dahlmeier aus Schwerin vertreten.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beziehungsweise öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rostock eingelegt werden.

Der Beschluss wurde am 1. Juni 2026 durch das Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – veröffentlicht.

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