Für die homepoint living GmbH mit Sitz in der Bundesallee 204–205 in 10717 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3615 IN 11968/25 am 2. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen aus Berlin bestellt. Gleichzeitig verhängte das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 150264 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Robert Besir.
Nach ihrer Firmierung und ihrem bisherigen Marktauftritt war die homepoint living GmbH im Immobilien- und Wohnungssektor tätig. Der Schwerpunkt lag auf der Vermietung und Verwaltung von Wohnraum sowie auf Dienstleistungen rund um möbliertes Wohnen, temporäre Wohnkonzepte und die Betreuung von Mietobjekten. Solche Anbieter agieren häufig an der Schnittstelle zwischen klassischer Wohnungswirtschaft und modernen Serviced-Apartment-Konzepten für Berufspendler, Unternehmen, Studierende oder zeitlich befristet in einer Stadt tätige Fachkräfte.
Im Rahmen der angeordneten Sicherungsmaßnahmen erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse. Er darf Bankguthaben und offene Forderungen einziehen, Sonderkonten eröffnen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft umfassend prüfen. Zudem wurden Banken und Drittschuldner verpflichtet, nur noch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten beziehungsweise Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Die Immobilienbranche befindet sich weiterhin in einer angespannten Marktphase. Hohe Finanzierungskosten, rückläufige Investitionen, steigende Betriebskosten sowie veränderte Marktbedingungen setzen zahlreiche Unternehmen unter Druck. Neben Projektentwicklern und Bestandshaltern geraten zunehmend auch Dienstleister und Verwaltungsgesellschaften der Wohnungswirtschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Verfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint.
Erst nach Abschluss dieser Prüfungen wird das Amtsgericht Charlottenburg entscheiden, ob über das Vermögen der homepoint living GmbH ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin bleibt die Gesellschaft unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters handlungsfähig, jedoch nur in den vom Gericht vorgegebenen Grenzen.