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Berliner Projektmanagement- und Logistikunternehmen Youka GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Youka GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3611 IN 3433/26 am 27. Mai 2026 um 18:45 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Rungestraße 13 in 10179 Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 270930 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Youssef El-Khatib. Laut Handelsregistereintrag liegt der Geschäftsschwerpunkt der Gesellschaft in den Bereichen Handel, Logistik und Bau-Projektmanagement.

Die Youka GmbH war damit in mehreren wirtschaftlich anspruchsvollen Geschäftsfeldern aktiv. Unternehmen aus dem Bereich Bau-Projektmanagement koordinieren häufig Bauabläufe, Materialflüsse, Dienstleister und technische Gewerke bei Immobilien- oder Infrastrukturprojekten. Gleichzeitig erfordern Handels- und Logistikaktivitäten stabile Lieferketten, hohe Liquidität sowie eine präzise Kostenkontrolle. Gerade die Bau- und Logistikbranche leiden derzeit unter steigenden Finanzierungskosten, schwacher Baukonjunktur, hohen Materialpreisen sowie zunehmendem Wettbewerbsdruck.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer aus Berlin bestellt. Das Gericht verfügte zugleich, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurden laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt und neue Vollstreckungen vorläufig untersagt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde unter anderem ermächtigt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Banken und Drittschuldner wurden verpflichtet, nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu handeln beziehungsweise Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun geprüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen und ob Aussichten auf eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen.

Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht derzeit noch aus.

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