Im Insolvenzverfahren der CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH hat das Amtsgericht Karlsruhe eine wichtige Verfahrensentscheidung getroffen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 101 IN 225/26 wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung aufgehoben. Gleichzeitig bleibt die vorläufige Insolvenzverwalterin weiterhin mit bestimmten Befugnissen ausgestattet, um offene Verfahrens- und Abwicklungsaufgaben zu erfüllen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Schwetzinger Straße 22 bis 26 in 68753 Waghäusel wird von Geschäftsführerin Ursula Kuhn vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 250867 eingetragen.
Die CUSTODIA Forderungsmanagement GmbH war im Bereich Forderungsmanagement tätig. Unternehmen dieser Branche übernehmen typischerweise die Verwaltung, Einziehung und Überwachung offener Forderungen für Unternehmen, Dienstleister oder Finanzinstitute. Dazu zählen Inkassodienstleistungen, Mahnwesen, Zahlungsüberwachung sowie wirtschaftliche Analysen von Forderungsbeständen. Gerade im Bereich des professionellen Forderungsmanagements sind stabile Liquidität, funktionierende Kundenstrukturen und eine hohe Erfolgsquote bei der Realisierung offener Forderungen entscheidend.
Die nun erfolgte Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass das Verfahren in eine neue Phase eingetreten ist. Dennoch bleibt die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg, weiterhin befugt, bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Insolvenzmasse vorzunehmen. Nach Angaben des Gerichts betrifft dies insbesondere die Abwicklung noch offener Verfahrenskosten, die Verwaltung des Sonderkontos sowie die Entnahme der gerichtlich festzusetzenden Vergütung.
Solche Entscheidungen werden häufig getroffen, wenn sich bereits abzeichnet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren mehr eröffnet wird oder das Verfahren nur noch abgewickelt werden muss. Die verbleibenden Aufgaben dienen dann vor allem der ordnungsgemäßen Verteilung und Verwaltung der noch vorhandenen Vermögenswerte.
Für Gläubiger und Geschäftspartner ist dies meist ein Hinweis darauf, dass nur noch begrenzte wirtschaftliche Mittel vorhanden sind und sich das Verfahren im Stadium der abschließenden Vermögenssicherung beziehungsweise Abwicklung befindet.
Der Beschluss wurde vom Amtsgericht Karlsruhe als Insolvenzgericht am 27. Mai 2026 veröffentlicht.