Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor den Angeboten der Plattform „GUTEKREDIT“. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber über die Website „gutekredit.com“ ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten.
Konkret geht es um die Vergabe von Krediten. Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen die Betreiber dabei angeblich einen Geschäftssitz in Ludwigsburg angeben. Ob tatsächlich ein reales Unternehmen hinter dem Angebot steht, ist jedoch unklar.
Die BaFin weist darauf hin, dass Kreditgeschäfte in Deutschland nur mit einer behördlichen Erlaubnis durchgeführt werden dürfen. Fehlt diese Zulassung, besteht für Verbraucher ein erhebliches Risiko, da keine reguläre Finanzaufsicht greift und Betroffene im Schadensfall oft nur eingeschränkte Möglichkeiten haben.
Gerade im Bereich Online-Kredite beobachten Ermittlungsbehörden seit Jahren zunehmende Betrugsfälle. Häufig werben unseriöse Anbieter mit besonders schnellen Zusagen, unkomplizierten Auszahlungen oder Krediten trotz negativer Bonität. Teilweise werden im Vorfeld angebliche Bearbeitungsgebühren, Versicherungen oder Sicherheitsleistungen verlangt, ohne dass später tatsächlich ein Darlehen ausgezahlt wird.
Die Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und dient dem Schutz von Verbrauchern vor möglichen unerlaubten Finanzgeschäften.
Zusätzlich warnen die BaFin, das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter allgemein vor zunehmendem Finanzbetrug im Internet. Verbraucher sollten besonders vorsichtig werden, wenn:
- Kredite ohne ausreichende Bonitätsprüfung versprochen werden,
- Vorkosten verlangt werden,
- Zeitdruck aufgebaut wird,
- keine nachvollziehbare Unternehmensstruktur erkennbar ist,
- oder Impressums- und Zulassungsdaten fehlen.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, Anbieter sorgfältig zu prüfen und die Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu nutzen. Dort lässt sich feststellen, ob ein Unternehmen tatsächlich über eine gültige Erlaubnis verfügt.