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Neue Risikoregeln im Fokus: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht startet Konsultation zu WpI MaRisk
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Neue Risikoregeln im Fokus: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht startet Konsultation zu WpI MaRisk

IO-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den zweiten Entwurf ihres Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (WpI MaRisk) zur Konsultation gestellt.

Der überarbeitete Entwurf fällt deutlich schlanker aus als die erste Fassung und setzt verstärkt auf eigenständige, risikoorientierte sowie prinzipienbasierte Vorgaben. Grundlage bilden die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Fokus auf kleine und mittlere Institute

Im Zentrum der Neuregelung stehen insbesondere kleine und mittlere Wertpapierinstitute. Für sie sollen passgenaue Anforderungen geschaffen werden, die sich stärker an ihrem individuellen Risikoprofil orientieren. Gleichzeitig konkretisiert das Rundschreiben die gesetzlichen Vorgaben der §§ 38 ff. des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben aus der MiFID II sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.

Ziel ist es, mehr Transparenz über die aufsichtlichen Erwartungen zu schaffen und die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.

Weniger Komplexität, mehr Prinzipien

Nach der Überarbeitung der ersten Konsultationsfassung wurde der Entwurf weiter geschärft. Die BaFin setzt nun stärker auf eine angemessene Regulierung, reduziert die Komplexität und gestaltet die Anforderungen konsequent prinzipienorientiert.

Große Wertpapierinstitute bleiben hingegen weiterhin verpflichtet, die bestehenden MaRisk-Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

Stellungnahmen bis Mitte Juni möglich

Marktteilnehmer und Interessierte können ihre Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 17. Juni 2026 bei der BaFin einreichen. Die eingegangenen Rückmeldungen sollen anschließend auf der Website der Behörde veröffentlicht werden – sofern die Einsender dem nicht widersprechen.

Einordnung

Mit der Überarbeitung der WpI MaRisk verfolgt die BaFin das Ziel, die Regulierung stärker zu differenzieren und insbesondere kleinere Institute zu entlasten, ohne dabei die Anforderungen an ein wirksames Risikomanagement zu verwässern. Für die Branche dürfte der Entwurf daher sowohl Erleichterungen als auch neue Klarheit bringen.

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