Der Energiekonzern E.ON muss ehemalige Kundinnen und Kunden entschädigen, nachdem es im Zusammenhang mit verspäteten Schlussrechnungen zu zahlreichen Beschwerden gekommen war. Grundlage ist eine Einigung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der bereits zuvor erfolgreich gegen das Unternehmen vor Gericht vorgegangen war.
Betroffene Verbraucher können nun unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungszahlungen von bis zu 60 Euro erhalten – müssen ihre Ansprüche jedoch selbst geltend machen.
Streit um verspätete Schlussrechnungen
Nach einem Wechsel des Stromanbieters sind Energieversorger gesetzlich verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach Vertragsende eine Schlussrechnung zu erstellen.
Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband soll E.ON diese Frist in zahlreichen Fällen überschritten haben. Viele ehemalige Kunden hätten monatelang auf ihre Endabrechnung gewartet.
Die Folge:
- verzögerte Guthabenauszahlungen
- Unsicherheit bei offenen Forderungen
- Schwierigkeiten beim Anbieterwechsel
- zahlreiche Beschwerden bei Verbraucherzentralen
Verbraucherzentrale klagte gegen E.ON
Der Verbraucherzentrale Bundesverband reagierte schließlich mit einer Klage gegen den Energiekonzern.
Bereits im März 2024 erzielte der Verband vor dem Landgericht München einen ersten juristischen Erfolg. Da sich die Beschwerden laut VZBV dennoch fortsetzten, leitete der Verband anschließend zusätzlich ein Ordnungsmittelverfahren ein.
Nun konnten sich beide Seiten außergerichtlich auf einen Vergleich einigen.
E.ON verpflichtet sich zu Änderungen
Im Rahmen der Einigung räumt E.ON nicht nur Fehler ein, sondern verpflichtet sich auch, die gesetzlichen Fristen künftig einzuhalten.
Außerdem sollen betroffene ehemalige Kundinnen und Kunden entschädigt werden.
Die Höhe der Zahlung hängt dabei von mehreren Faktoren ab.
Wer Anspruch auf eine Entschädigung hat
Anspruch haben grundsätzlich ehemalige Stromkunden von E.ON, wenn:
- der Stromvertrag zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 beendet wurde
- die Schlussrechnung erst nach mehr als sechs Wochen eingegangen ist
Zusätzlich gelten weitere Bedingungen abhängig von der Höhe der Schlussrechnung.
Bis zu 60 Euro möglich
Die Entschädigungen staffeln sich wie folgt:
15 Euro Entschädigung
Ehemalige Kunden können 15 Euro verlangen, wenn:
- die Schlussrechnung ein Guthaben oder eine Nachzahlung von weniger als 500 Euro aufweist
- und bis spätestens 30. April 2026 eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale eingereicht oder eine Beratung in Anspruch genommen wurde
30 Euro Entschädigung
Beträgt das Guthaben der Schlussrechnung mehr als 500 Euro, entfällt die Voraussetzung einer vorherigen Beschwerde. In diesem Fall können Betroffene direkt 30 Euro Entschädigung verlangen.
Weitere 30 Euro für Beratungskosten
Wer wegen des Falls eine kostenpflichtige Beratung bei einer Verbraucherzentrale genutzt hat, kann zusätzlich bis zu 30 Euro erstattet bekommen – sofern eine entsprechende Rechnung vorgelegt wird.
Damit sind insgesamt maximal 60 Euro möglich.
Verbraucher müssen selbst aktiv werden
Wichtig für Betroffene: Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgezahlt.
Ehemalige Kunden müssen ihre Ansprüche selbst bei E.ON anmelden. Dafür soll ein Kontaktformular auf der Unternehmenswebsite genutzt werden, über das Verbraucher ihren Fall schildern können.
Außerdem empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband, vorab zu prüfen, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Fall zeigt Probleme im Energiemarkt
Der Streit um die verspäteten Schlussrechnungen zeigt erneut die Schwierigkeiten vieler Verbraucher beim Wechsel von Energieanbietern. Gerade nach den Turbulenzen auf dem Energiemarkt in den vergangenen Jahren kam es bei zahlreichen Versorgern zu Verzögerungen, Abrechnungsproblemen und Beschwerden.
Für Verbraucherschützer gilt die jetzige Einigung deshalb auch als wichtiges Signal, dass Unternehmen gesetzliche Fristen einhalten müssen – und Verstöße finanzielle Folgen haben können.