Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFOX GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht am 28. April 2026 (Az. 3603 IN 4811/25) entschieden, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Die Gesellschaft war zuletzt unter der Adresse Eulerstraße 25, 13357 Berlin geführt und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 190389 eingetragen. Als (ehemaliger) Geschäftsführer wird Omar Atriss genannt.
Einordnung der Entscheidung
Die Abweisung „mangels Masse“ bedeutet:
- Das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
- Ein reguläres Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet.
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren anmelden.
Folgen für die Gesellschaft
In der Praxis führt eine solche Entscheidung häufig dazu, dass:
- die Gesellschaft wirtschaftlich als vermögenslos gilt,
- eine Löschung im Handelsregister erfolgen kann,
- und Gläubiger nur noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens (oft erfolglos) versuchen können, Ansprüche durchzusetzen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.