Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht am 28. April 2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1542 IN 282/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Alte Landstraße 23, 85521 Ottobrunn. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 211682. Geschäftsführer ist Florian Genssler.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus München bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an: Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt und bereits laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Vermögenswerte in Besitz zu nehmen, Forderungen einzuziehen und Gelder auf ein von ihm eingerichtetes Sonderkonto zu überführen. Auch die Kassenführung wurde ihm übertragen.
Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern keine anderweitige Zustimmung erfolgt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Die Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH war im Bereich erneuerbare Energien und Verwaltung von Solaranlagenprojekten tätig. Solche Unternehmen übernehmen typischerweise den Betrieb, die Verwaltung oder Beteiligung an Photovoltaikanlagen sowie organisatorische Aufgaben im Umfeld von Energieprojekten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich das Verfahren in einer frühen Phase. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.