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Secureone GmbH: Sicherheitsdienstleister unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Secureone GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 61 IN 109/25 geführt.

Das Unternehmen ist unter anderem in der Audenstraße 2, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe ansässig und wird von Geschäftsführer Marko Jonjic vertreten.

Gerichtliche Kontrolle über Vermögen

Mit Beschluss vom 16. April 2026 wurde angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger bestellt.

Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort einer gerichtlichen Kontrolle, um das Vermögen zu sichern und Nachteile für Gläubiger zu vermeiden.

Breites Leistungsspektrum im Sicherheitssektor

Die Secureone GmbH war in mehreren sicherheitsrelevanten Geschäftsfeldern tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten:

die Verwaltung eigenen Vermögens
Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung gemäß § 34a GewO und § 6 Bewachungsverordnung
Tätigkeiten einer Detektei
Leistungen einer Auskunftei

Damit deckte das Unternehmen ein breites Spektrum ab, das von klassischen Sicherheitsdiensten bis hin zu Ermittlungs- und Informationsdienstleistungen reichte.

Anspruchsvolle und regulierte Branche

Gerade der Sicherheits- und Bewachungssektor ist stark reguliert. Unternehmen benötigen entsprechende behördliche Erlaubnisse und müssen hohe Anforderungen an Personal und Organisation erfüllen.

Zugleich ist die Branche wirtschaftlich herausfordernd:

steigende Lohnkosten durch tarifliche Entwicklungen
hoher Wettbewerb und Preisdruck
Fachkräftemangel im Sicherheitsgewerbe
zunehmende regulatorische Anforderungen

Diese Faktoren können die wirtschaftliche Stabilität insbesondere kleinerer Anbieter erheblich belasten.

Wie es jetzt weitergeht

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun geprüft:

ob genügend Vermögen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist
ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist
oder ob eine Abwicklung droht

Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Gesellschaft nur eingeschränkt handlungsfähig.

Fazit

Mit dem Verfahren 61 IN 109/25 steht die Secureone GmbH an einem entscheidenden Punkt. Trotz eines breit aufgestellten Geschäftsmodells im Sicherheits- und Dienstleistungsbereich ist das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

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