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Zwei verbundene Handelsfirmen in Berlin scheitern: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für gleich zwei miteinander verbundene Unternehmen aus Berlin ist ein Insolvenzverfahren nicht zustande gekommen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in den Verfahren 3608 IN 6444/25 und 3608 IN 6445/25 die Anträge mangels Masse abgewiesen.

Betroffen sind die NGM Buckow GmbH sowie die NGM GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in der Kottbusser Straße 4 in 10999 Berlin und sind im Handelsbereich tätig.

Die GmbH wird von Geschäftsführer Emre Açar geleitet. Auch bei der Kommanditgesellschaft besteht eine enge Verbindung: Dort fungiert die NG Markt GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, ebenfalls vertreten durch Emre Açar.

Geschäftsmodell im Handel

Beide Unternehmen waren laut Registereintrag im Handel tätig. Typische Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen:

Ein und Verkauf von Waren
Betrieb von Einzelhandels oder Großhandelsstrukturen
Distribution von Konsumgütern

Gerade im Handel sind Unternehmen häufig stark von Margendruck, Konkurrenz und schwankender Nachfrage abhängig.

Insolvenz scheitert an fehlender Masse

In beiden Verfahren stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens wurde daher abgelehnt.

Für Gläubiger bedeutet das:

keine strukturierte Insolvenzabwicklung
kaum Aussicht auf Rückzahlungen

Doppelte Abweisung als Hinweis auf strukturelle Probleme

Auffällig ist, dass gleich zwei eng verbundene Gesellschaften zeitgleich betroffen sind. Dies deutet darauf hin, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht nur ein einzelnes Unternehmen, sondern die gesamte Struktur getroffen haben könnten.

Einordnung

Mit den Entscheidungen in den Verfahren 3608 IN 6444/25 und 3608 IN 6445/25 enden die Insolvenzverfahren bereits im Ansatz. Die betroffenen Gesellschaften im Berliner Handelsumfeld konnten offenbar nicht genügend Vermögen vorweisen, um ein geordnetes Verfahren überhaupt zu ermöglichen.

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