Das Amtsgericht Bingen am Rhein hat den Insolvenzantrag der Mittelrheinstrom UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 12/26 wurde am 20. April 2026 entschieden, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Das Unternehmen hat seinen Sitz im Adorferhof 25, 53518 Leimbach und wird von Geschäftsführer Gereon Schürmann vertreten.
Keine Verfahrenseröffnung
Mit der Entscheidung nach § 26 Abs. 1 InsO stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird das Verfahren gar nicht erst eröffnet.
Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel:
keine geordnete Insolvenzabwicklung
geringe oder keine Aussicht auf Rückzahlungen
Einordnung des Unternehmens
Aus dem Firmennamen lässt sich ableiten, dass die Gesellschaft vermutlich im Bereich Energie oder Stromversorgung tätig war, möglicherweise mit regionalem Bezug zum Mittelrhein. Konkrete Angaben zum Geschäftszweck enthält der Beschluss jedoch nicht.
Gerade kleinere Unternehmen im Energiesektor oder projektbezogene Gesellschaften sind häufig von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen, etwa durch volatile Energiepreise, regulatorische Anforderungen oder hohe Investitionskosten.
Typischer Verlauf bei kleinen Gesellschaften
Die Abweisung mangels Masse deutet darauf hin, dass:
kaum verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind
der Geschäftsbetrieb bereits eingeschränkt oder eingestellt wurde
Solche Verfahren enden oft frühzeitig, ohne dass es zu einer umfassenden Prüfung oder Sanierung kommt.
Fazit
Mit der Entscheidung im Verfahren 4 IN 12/26 endet die Entwicklung der Mittelrheinstrom UG ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Gesellschaft dürfte damit wirtschaftlich nicht mehr aktiv sein.