Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben bei Telefon Handy und Internetverträgen heute deutlich bessere Rechte als noch vor einigen Jahren. Grundlage dafür ist das Telekommunikationsgesetz das seit Ende 2021 umfassend reformiert wurde. Viele Regelungen sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und gelten nicht automatisch.
Ein wichtiger Punkt ist die Vertragslaufzeit. Anbieter dürfen weiterhin Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten anbieten. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag jedoch nur noch auf unbestimmte Zeit. Kundinnen und Kunden können dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Damit sollen lange Vertragsbindungen vermieden werden.
Ein zentrales Thema ist die Internetgeschwindigkeit. Wenn die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit deutlich unter der vertraglich vereinbarten Leistung liegt können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zahlungen mindern oder den Vertrag kündigen. Voraussetzung ist jedoch dass die Abweichung erheblich und nachweisbar ist. Dafür müssen Messungen durchgeführt und dokumentiert werden. Die Bundesnetzagentur stellt dafür geeignete Werkzeuge zur Verfügung. Ohne diesen Nachweis besteht in der Regel kein Anspruch.
Auch bei kompletten Ausfällen gibt es klare Regeln. Wenn Internet oder Telefon nicht funktionieren und die Störung nicht innerhalb von zwei Tagen behoben wird haben Betroffene Anspruch auf eine Entschädigung. Ab dem dritten Tag erhalten sie mindestens fünf Euro pro Tag ab dem fünften Tag mindestens zehn Euro pro Tag. Voraussetzung ist dass die Störung zuvor gemeldet wurde.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet besteht ebenfalls. Dieser liegt aktuell bei 15 Megabit pro Sekunde im Download und 5 Megabit im Upload. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht direkt gegenüber einem Anbieter. Betroffene müssen zunächst ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Erst danach kann ein Unternehmen verpflichtet werden die Versorgung sicherzustellen.
Beim Abschluss von Verträgen gibt es zusätzliche Schutzmechanismen. Anbieter müssen vor Vertragsabschluss eine verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte bereitstellen. Wird ein Vertrag am Telefon geschlossen und diese Informationen liegen nicht vor muss der Vertrag anschließend noch ausdrücklich bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung ist er nicht wirksam.
Auch beim Anbieterwechsel sind Verbraucher geschützt. Der neue Anbieter übernimmt die Abwicklung und die Unterbrechung des Anschlusses darf höchstens einen Arbeitstag dauern. Kommt es zu längeren Ausfällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Insgesamt stärken die Regelungen die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich. Dennoch gilt dass viele Ansprüche nur dann durchgesetzt werden können wenn Betroffene aktiv werden und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.