Für die DSW Deutsche Sachwert GmbH & Co. KG mit Sitz in Wallstraße 6, 17335 Strasburg ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 701 IN 648/25 hat das Amtsgericht Neubrandenburg am 16. April 2026 entschieden, den Antrag einer Gläubigerin mangels Masse gemäß § 26 InsO abzuweisen.
Kein Insolvenzverfahren – keine Verwertung
Die Entscheidung bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein Insolvenzverwalter wird daher nicht eingesetzt, und eine geordnete Verwertung findet nicht statt.
Vertreten wird die Gesellschaft über ihre Komplementärin durch Geschäftsführer Axel Hintze.
Geschäftstätigkeit: Sachwert- und Immobilienbezogene Struktur
Die DSW Deutsche Sachwert GmbH & Co. KG ist dem Namen und der gesellschaftsrechtlichen Struktur nach eine Sachwert- bzw. Immobiliengesellschaft. Solche Unternehmen sind typischerweise tätig in:
- Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien oder Beteiligungen
- Vermittlung und Strukturierung von Sachwertinvestments
- Anlagekonzepte für Kapitalanleger, häufig im Immobilienbereich
Die Einbindung der Komplementärgesellschaft DLBV Deutsche Liegenschafts-, Beratungs-, und Vermittlungs GmbH deutet zusätzlich auf eine Kombination aus Immobilienverwaltung, Beratung und Vermittlung hin.
Gläubigerantrag gescheitert
Bemerkenswert ist, dass der Insolvenzantrag nicht vom Unternehmen selbst, sondern von einer Gläubigerin gestellt wurde. Dass dieser Antrag mangels Masse abgewiesen wurde, deutet darauf hin:
- Es sind kaum verwertbare Vermögenswerte vorhanden
- Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren realisiert werden
- Die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft ist weitgehend aufgezehrt
Folgen für Gläubiger
Für Gläubiger hat die Entscheidung gravierende Konsequenzen:
- Es gibt keine Insolvenzquote
- Forderungen bleiben in der Regel uneinbringlich
- mögliche Ansprüche müssen außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden
Gerade bei Sachwert- und Beteiligungsgesellschaften kann dies bedeuten, dass Vermögenswerte bereits ausgelagert oder nicht mehr greifbar sind.
Typisches Muster bei Beteiligungsstrukturen
Fälle wie dieser treten häufig bei Gesellschaften auf, die:
- als Beteiligungs- oder Anlagevehikel fungieren
- selbst keine operativen Einnahmen erzielen
- Vermögenswerte in anderen Gesellschaften halten
Wenn diese Struktur wirtschaftlich zusammenbricht, bleibt auf Ebene der Gesellschaft oft keine verwertbare Masse zurück.
Verfahrensstand
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Neubrandenburg ist das Verfahren faktisch beendet. Eine sofortige Beschwerde ist möglich, hat aber in Fällen fehlender Masse in der Praxis selten Erfolg.
Einordnung
Die Abweisung des Insolvenzantrags zeigt ein typisches Risiko bei Sachwert- und Beteiligungsmodellen: Wenn die zugrunde liegenden Investments nicht (mehr) werthaltig sind, bleibt für Gläubiger oft keine Substanz zur Verwertung übrig.