Über das Vermögen der AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld ist im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 63 IN 160/26 am 17. April 2026 um 09:52 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Amtsgericht Cottbus reagierte damit auf den Eigenantrag der Gesellschaft.
Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Es gilt ein Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.
Vertreten wird die Kanzlei durch Geschäftsführer Klaus Goldenstein.
Geschäftstätigkeit: Prozessführung und Legal-Tech-Dienstleistungen
Die AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war als prozessfokussierte Kanzlei tätig und dürfte – wie der Name nahelegt – insbesondere folgende Leistungen erbracht haben:
- Durchsetzung von Verbraucher- und Schadensersatzansprüchen
- Massenverfahren (z. B. im Bereich Diesel, Fluggastrechte oder Versicherungen)
- Forderungsmanagement und Prozessfinanzierungs-nahe Modelle
- Zusammenarbeit mit Legal-Tech-Strukturen
Solche Kanzleien arbeiten häufig stark standardisiert und technologiegestützt, um große Fallzahlen effizient bearbeiten zu können.
Marktumfeld zunehmend schwierig
Der Markt für massenhafte Rechtsdurchsetzung hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert:
- zunehmender Wettbewerb durch Legal-Tech-Anbieter
- steigende Kosten für Prozessfinanzierung
- längere Verfahrensdauern bei Gerichten
- regulatorische und rechtliche Unsicherheiten
Diese Faktoren können insbesondere für Kanzleien problematisch werden, die stark auf volumenbasierte Geschäftsmodelle angewiesen sind.
Auswirkungen der Insolvenz
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht gestellt. Für Mandanten und Geschäftspartner bedeutet dies:
- laufende Verfahren werden überprüft
- Zahlungsflüsse unterliegen der Kontrolle des Insolvenzverwalters
- neue Mandate werden in der Regel restriktiver angenommen
Gerade bei anhängigen Verfahren ist entscheidend, ob und wie diese fortgeführt werden können.
Verfahrensstand
Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. In der aktuellen Phase prüft der Insolvenzverwalter:
- die wirtschaftliche Lage der Kanzlei
- vorhandene Vermögenswerte und Forderungen
- Fortführungsmöglichkeiten oder eine geordnete Abwicklung
Einordnung
Die Insolvenz der AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigt, dass auch der Rechtsdienstleistungsmarkt im Wandel unter wirtschaftlichem Druck steht. Besonders Geschäftsmodelle im Bereich der standardisierten Massenverfahren sind anfällig für Marktveränderungen.
Ob eine Fortführung der Kanzlei möglich ist oder eine Abwicklung erfolgt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.
Leider wird hier nichts darüber geschrieben, dass sich Herr Goldenstein an den Geldern bereichert hat, die eigentlich seinen Mandanten zustanden.
Diese wurden nun 2 x mal betrogen, so wie ich, einmal durch VW und dann durch die Kanzlei Goldenstein, die die Prozessgewinne Ihrer Mandanten einfach behalten hat.