Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat das Erlöschen der Zulassung der Prime Fund Solutions AG offiziell festgestellt. Anlass hierfür war ein schriftlicher Verzicht des Unternehmens auf die zuvor erteilte Genehmigung als Verwaltungsgesellschaft nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG).
Die Zulassung bestand seit März 2016 und erlaubte es der Gesellschaft, als Verwaltungsgesellschaft für UCITS-Fonds tätig zu sein. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 wurde das Erlöschen gemäß Art. 27 Abs. 1 lit. a UCITSG festgestellt. Seit diesem Zeitpunkt ist es der Gesellschaft nicht mehr gestattet, Tätigkeiten nach Art. 14 UCITSG auszuüben.
Hintergrund und Einordnung
Ein freiwilliger Verzicht auf eine Zulassung ist im Finanzsektor kein ungewöhnlicher Vorgang und kann verschiedene Gründe haben – etwa strategische Neuausrichtungen, Umstrukturierungen oder die Einstellung bestimmter Geschäftsbereiche. Dennoch handelt es sich um eine aufsichtsrechtlich relevante Veränderung, die insbesondere für Anleger und Geschäftspartner von Bedeutung sein kann.
Auswirkungen für Anleger und Marktteilnehmer
Für bestehende Fonds und Investoren stellt sich die zentrale Frage, wie die betroffenen Strukturen künftig organisiert sind. In der Regel müssen Fonds entweder auf eine andere zugelassene Verwaltungsgesellschaft übertragen oder gegebenenfalls abgewickelt werden.
Anleger sollten daher insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Wer ist aktuell als Verwaltungsgesellschaft des Fonds benannt?
- Wurde eine Übertragung auf einen neuen Anbieter vorgenommen?
- Haben sich Kosten, Anlagestrategie oder Ansprechpartner geändert?
- Gibt es Mitteilungen seitens der Fondsgesellschaft oder Depotbank?
Auch wenn keine unmittelbaren Risiken entstehen müssen, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit ratsam. Transparente Kommunikation seitens der Beteiligten sowie eine sorgfältige Prüfung der eigenen Investments sind in solchen Fällen entscheidend.