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KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen wieder gestartet

makeitsomarketing (CC0), Pixabay

Wer seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei umbauen möchte, kann seit dem 8. April 2026 wieder staatliche Unterstützung beantragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung erneut freigeschaltet und stellt dafür im laufenden Jahr insgesamt 50 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden Umbauten, die das Wohnen komfortabler und altersgerecht machen. Dazu zählen etwa schwellenlose Zugänge, barrierearme Badezimmer oder der Einbau von Treppenliften. Auch bestimmte Assistenzsysteme und Smart Home Anwendungen können bezuschusst werden. Für einzelne Maßnahmen gibt es einen Zuschuss von zehn Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wird der Standard eines altersgerechten Hauses erreicht, sind bis zu 6.250 Euro möglich.

Nicht gefördert werden hingegen Möbel oder Unterhaltungselektronik wie Smartphones oder Tablets.

Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Ersterwerber von Ein und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Auch Mieterinnen und Mieter können die Förderung nutzen, sofern entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt wird.

Fachleute raten dazu, sich frühzeitig beraten zu lassen. Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel stark nachgefragt und oft schnell ausgeschöpft. Eine professionelle Beratung hilft zudem dabei, sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren und optimal auf die individuellen Wohnverhältnisse abzustimmen.

Barrierefreie Umbauten bieten nicht nur mehr Komfort und Sicherheit im Alltag, sondern steigern auch langfristig den Wert der Immobilie. Wer rechtzeitig plant und die Fördermöglichkeiten nutzt, kann beide Vorteile miteinander verbinden.

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/gesundheit-pflege/ab-sofort-wieder-kfwzuschuesse-fuer-barrierereduzierung-altersgerechtes-umbauen-118998

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