Im Verfahren IN 1398/25 (2) hat das Amtsgericht Nürnberg am 07. April 2026 den Insolvenzantrag der dom invest GmbH abgewiesen. Grund ist das Fehlen ausreichender Vermögenswerte: Das Gericht stellte fest, dass die vorhandene Masse nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Entscheidung des Gerichts
Die Abweisung „mangels Masse“ bedeutet konkret:
- Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet
- Es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Verfahrens anmelden
Für das Unternehmen ist dies regelmäßig ein gravierender Einschnitt, da keine strukturierte Abwicklung mehr erfolgt.
Unternehmen und Geschäftstätigkeit
Die dom invest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 23761) war ihrem Namen und typischen Registereinträgen zufolge im Bereich Investitionen und Immobilien bzw. Beteiligungen tätig. Solche Gesellschaften übernehmen häufig:
- Erwerb und Verwaltung von Immobilien oder Beteiligungen
- Entwicklung von Investitionsprojekten
- Strukturierung von Kapitalanlagen
Derartige Geschäftsmodelle sind stark abhängig von:
- Fremdfinanzierung
- stabilen Immobilien- oder Kapitalmärkten
- kontinuierlicher Liquidität
Einordnung der Abweisung
Eine Abweisung mangels Masse gilt als besonders kritisches Signal:
- Es liegt keine verwertbare Substanz mehr vor
- Selbst die Verfahrenskosten können nicht gedeckt werden
- Für Gläubiger bestehen meist nur geringe Realisierungschancen
In vielen Fällen folgt daraus faktisch die Beendigung der Geschäftstätigkeit.
Fazit
Mit der Entscheidung im Verfahren IN 1398/25 (2) ist die dom invest GmbH wirtschaftlich am Ende angekommen. Die fehlende Insolvenzmasse verhindert ein geordnetes Verfahren und deutet darauf hin, dass kaum noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind.